Die Gemeindevertretung Murchin hat in ihrer Sitzung am 15.04.2024 unter der Beschluss - Nr. B/GV MuJ2O24IOO3 die Einziehung für einen Teil der auf dem Flurstück 322/65 der Flur 1 der Gemarkung Murchin verlaufenden öffentlichen Straße gemäß § 9 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) beschlossen. Die Einziehung bewirkt, dass die Straße nicht mehr für den öffentlichen Verkehr genutzt werden kann. Die Flurkarte mit der genau ersichtlichen Lage der Straße liegt dazu in der Zeit vom 19.04.2024 bis zum 21.05.2024 im Amt Züssow, Bürgerbüro Gützkow, Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement, Pommersche Str. 27, 17506 Gützkow während folgender Zeiten:
| dienstags | von 09.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 18.00 Uhr |
| donnerstags | von 09.00 - 12.00 Uhr und von 13.00 - 16.00 Uhr |
| freitags | von 09.00 - 12.00 Uhr |
für jedermann Einsicht öffentlich aus.
Einwendungen zur Einziehung sind spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll bei vorgenannter auslegender Behörde zu erheben.