Das Amt Züssow sucht zum 02.05.2027 einen Außentrauort in einem attraktiven bzw. historischen Gebäude für die Durchführung der standesamtlichen Trauungen für sein Standesamt Züssow.
Sind Sie Hotel-/ Pensions- oder Gaststättenbetreiber oder Sie sind im Besitz eines attraktiven bzw. historischen Gebäudes (z.B. Gutshaus, Schloss) mit Alleinstellungsmerkmal, welches im Standesamtsbezirk des Standesamtes Züssow liegt, und können die nachfolgenden Bedingungen erfüllen,
| 1. | Die standesamtliche Eheschließung muss in einem Rahmen stattfinden, welcher der rechtlichen und gesellschaftlichen Bedeutung der Ehe gerecht wird und der Standesbeamtin eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglicht. |
| 2. | Es gilt der Grundsatz der Beteiligtenöffentlichkeit. Grundsätzlich sollen neben der Standesbeamtin nur die Eheschließenden und eventuelle Trauzeugen anwesend sein. Auf Wunsch der Eheschließenden kann Verwandten und Freunden die Anwesenheit gestattet werden. Unbeteiligten Zuschauern ist der Zutritt zur Eheschließung zu verwehren. Die Trauung darf akustisch nicht durch Außenstehende verfolgt werden können. |
| 3. | Dem Standesamt allein obliegt die Dispositionshoheit über den Ort und die Zeit der Trauung am Außentrauort, d.h. die Eheschließungstermine werden durch das Standesamt in Rücksprachen mit ihnen festgelegt. |
| 4. | Ein eigener separater Traubereich für die standesamtliche Trauung muss vorhanden sein. Die Herrichtung des Rahmes obliegt ihnen und erfolgt in Absprache mit der Standesbeamtin. Eine eingedeckte Festtafel ist nicht erwünscht. |
| 5. | Dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 2 Grundgesetz folgend, muss der Außentrauort als Ort einer Amtshandlung jedem heiratswilligem Paar zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt gleichermaßen für Menschen mit Behinderung und sozialschwachen Bürgern. |
| 6. | Die Widmung als Außentrauort darf nicht von der Nutzung eines gastronomischen Betriebes abhängig sein. |
Es wird darauf hingewiesen, dass kein gesetzlicher Anspruch auf Festlegung eines Außentrauortes besteht.
Ein Vertrag wird für die Dauer von 5 Jahre befristet geschlossen.
Wenn Sie Interesse haben, dann bewerben Sie sich bis zum 31.07.2026 beim
Amt Züssow
Der Amtsvorsteher
Dorfstraße 6
17495 Züssow
Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist.
Ansprechpartner für das Verfahren ist Frau Baumgardt, Tel. 038355/643335,
E-Mail: d.baumgardt@amt-zuessow.de
Einzureichen sind folgende Unterlagen:
| - | Fotostrecke mit Kennzeichnung der besonderen Attraktivität bzw. des historischen Hintergrundes des Gebäudes als Alleinstellungsmerkmal | |
| - | Konzept zur Einhaltung eines würdigen Rahmens, der bei einer standesamtlichen Trauung Mindestmaß ist. Zur würdigen Ausstattung gehören ein Tisch für die Standesbeamtin, Stühle für alle Anwesenden, Dekoration des Raumes (Kerzen, ggf. Grünpflanzen) | |
| - | Ausweisung der Raummiete gegenüber den Eheschließenden, unabhängig von einer weiteren Raumnutzung im Rahmen einer Hochzeitsfeier | |
| - | Nachweis sanitärer Einrichtungen (mindestens 1 WC und 1 Handwaschbecken) im Gebäude | |
| - | Maßnahmen zur Einhaltung des Datenschutzes | |
| - | Möglichkeit der Barrierefreiheit | |
| - | Anzahl der maximal möglichen Gäste, unter Berücksichtigung der § 1 Abs. 2 der Versammlungsstättenverordnung - VstättVO M-V | |
|
| - | 1 Quadratmeter Grundfläche je Gast |
|
| - | Rettungswegbreite von 1,20 Meter durch den gesamten Raum |
|
| - | großzügiger Bereich für das Brautpaar, die Standesbeamtin und einem Abstand von mindestens 2 Metern zur Gästebestuhlung |
| - | Nachweis des Besitzes oder der Eigentumsverhältnisse | |
| - | Grundriss des Raumes | |
| - | Nachweis von Parkplätzen | |