Die Gemeinde Murchin bietet folgendes Baugrundstück im Rahmen eines Gebotsverfahrens zum Erwerb an.
Zum Verkauf steht ein noch zu vermessendes Baugrundstück mit einer geplanten Größe von ca. 1.500 m². Die endgültige Grundstücksgröße wird nach Abschluss der Vermessung verbindlich festgelegt.
Das Grundstück befindet sich im Gemeindegebiet Murchin in ruhiger, ländlicher Lage.
| Allgemeine Angaben: | |
| Straße: | Dorfstraße |
| Gemarkung: | Murchin |
| Flur: | 1 |
| Flurstück: | 4/2 |
Das Mindestgebot beträgt 34,00 €/m² (Bodenrichtwert für das betreffende Gebiet der Gemeinde Murchin). Gebote unterhalb dieses Wertes können nicht berücksichtigt werden.
Die Kosten für die Vermessung des Grundstücks werden dem Käufer auferlegt.
(ca. 5.000,00 €)
Mit dem Erwerb des Grundstücks ist eine Bauverpflichtung verbunden. Der Erwerber verpflichtet sich, innerhalb von drei Jahren nach notarieller Beurkundung des Vertrages auf dem Grundstück ein Wohnhaus zu errichten und bezugsfertig zu stellen. Die Bezugsfertigkeit ist gegeben, sobald das Gebäude entsprechend den öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt werden kann.
Der Erwerber verpflichtet sich ferner, das errichtete Wohnhaus ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen. Ein Erwerb zu Spekulationszwecken, insbesondre mit dem Ziel der kurzfristigen Weiterveräußerung, ist unzulässig.
Zur Sicherung dieser Verpflichtung wird die Gemeinde geeignete vertragliche Maßnahmen vorsehen, insbesondere ein Rücktrittsrecht für den Fall der Nichteinhaltung der Bauverpflichtung. Genauere Vorgaben werden im Kaufvertrag geregelt.
Sofern der Erwerb ganz oder teilweise finanziert werden soll, ist dem Angebot eine Finanzierungsbestätigung beizufügen, z. B.:
| • | eine Finanzierungszusage oder Vorabbestätigung eines Kreditinstituts, oder |
| • | ein Nachweis über gesicherte Finanzmittel. |
Gebote ohne ausreichende Finanzierungsnachweise können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Verkauf des Grundstücks erfolgt im Gebotsverfahren. Interessenten werden gebeten, ein Kaufangebot in Euro abzugeben. Maßgeblich für die Vergabe ist das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung kommunaler Kriterien.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
| • | schriftliches Kaufangebot (mindestens in Höhe des Bodenrichtwertes – 34,00 €/m²) |
| • | kurze Begründung des Interesses bzw. der geplanten Nutzung bzw. Bebauung |
| • | Nachweis der Finanzierung (falls der Erwerb finanziert wird) |
| • | vollständige Kontaktdaten |
Angebote sind bis zum 08.06.2026 schriftlich an die
Gemeinde Murchin über Amt Züssow,
Dorfstraße 6, 17495 Züssow
mit der Aufschrift
Gebot! „Bitte nicht öffnen“
Kennwort: Gebotsverfahren Baugrundstück Murchin
zu richten.
Gebote die nach dem 08.06.2026 im Amt Züssow eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.
Der Erwerber hat das Grundstück zu übernehmen wie es steht und liegt.
Sämtliche mit dem Grundstückserwerb in Verbindung stehenden Kosten trägt der Erwerber.
Die Vergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Gemeinde Murchin ist nicht verpflichtet, dem Anbieter des höchsten Gebotes den Zuschlag zu erteilen.
Für Inhalt oder Richtigkeit der obigen Angaben wird jegliche Haftung der Gemeinde Murchin ausgeschlossen. Bei der Immobilienausschreibung handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Verdingungsordnung VOB.
Die Gemeinde Murchin behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angaben von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
Weitere Auskünfte erhalten Sie im Amt Züssow,
FB Bau- und Grundstücksmanagement, SB Liegenschaften,
Tel.: 038 355 643 215; E-Mail: k.eberhardt@amt-zuessow.de)