Die Amtsvorsteherin des Amtes Züssow hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:
Wird ein Tier aufgefunden, dass üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender Behörde zu erstatten:
Amt Züssow
Dorfstr. 6
17495 Züssow
038355 643-330
buergerdienste@amt-zuessow.de
| Montag: | 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 14:00 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 14:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Außerhalb der Funktionszeiten der Behörde ist die Fundanzeige gegenüber folgender Stelle schriftlich zu erstatten:
Amt Züssow
Dorfstr. 6
17495 Züssow
038355 643-330
buergerdienste@amt-zuessow.de
Außerhalb der Funktionszeiten der Behörde ist das Fundtier gegenüber folgender Stelle zu melden:
Tierrettung Vorpommern-Greifswald e.V.
Der Vorstand, vertreten durch Herrn Klaus Kraft
Kirchstraße 11
17391 Medow
Tel.: 0151 21446269
Das Tier kann nach Rücksprache innerhalb der Funktionszeiten mit der Behörde des Amtes Züssow oder außerhalb der Funktionszeiten mit der Tierrettung Vorpommern-Greifswald e.V. auch selbstständig bei folgenden Stationen abgegeben werden:
Tierhof Labömitz Auffangstation,
vertreten durch den Vereinsvorsitzenden
Triftstr. 6, Zugang Benzer Str.
17429 Labömitz
Hundezwingeranlage
Hansestadt Anklam
vertreten durch den Bürgermeister,
Herrn Michael Galander
Markt 3
17389 Anklam
Sie haben den Fund eines Tieres immer bei der oben genannten Behörde anzuzeigen. Geben Sie das Tier nicht bei der oben genannten Behörde oder bei der von ihr beauftragten Stelle ab, haben Sie grundsätzlich die Pflicht zur Verwahrung des Tieres und müssen gegebenenfalls die Kosten für die Verwahrung tragen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die oben genannte Behörde.
Züssow,
Im Auftrag