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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Ziethen für das Haushaltsjahr 2024

Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-zuessow.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht) am 26.04.2024

Haushaltssatzung der Gemeinde Ziethen für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 45 i.V.m. § 47 der Kommunalverfassung (KV M-V) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 06.02.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 24.04.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

1.

im Ergebnishaushalt auf

einen Gesamtbetrag der Erträge von

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt auf

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen1 von

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

festgesetzt.

____________________

1 Einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt auf

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

§ 5

Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

2.

Gewerbesteuer auf

381 v. H.

§ 6

Amtsumlage

nicht belegt

§ 7

Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,7128 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

1.

Zum Ergebnishaushalt

Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

2.

Zum Finanzhaushalt

Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des

Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

3.

Zum Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

beträgt voraussichtlich

Ziethen, den 25.04.2024

gez. Grimm
1. stellv. Bürgermeister
Hinweis:

Die nach § 47 Absatz 2 KV M-V erforderlichen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen des Landrates des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen sind am 24.04.2024 wie folgt bekanntgegeben worden:

1.

Kredite für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen gemäß §2 der Haushaltssatzung

Vom Gesamtbetrag i. H. v. 652.700 € wird abweichend vom Betrag der Haushaltssatzung, ein Betrag i. H. v. 302.700 € (in Worten: dreihundertzweitausendsiebenhundert Euro) genehmigt.

2.

Kassenkredite gemäß § 4 der Haushaltssatzung

Der Gesamtbetrag in Höhe von 1.661.700 € (in Worten: eine Million sechshunderteinundsechzigtausendsiebenhundert Euro) wird gern. § 53 Abs. 3 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) genehmigt.

Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom Montag, den 29.04.2024 bis zum Freitag, den 10.05.2024 im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, FB Finanzen, Dorfstraße 68 A, 17390 Ziethen während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Ziethen, den 25.04.2024

gez.Grimm
1. stellv. Bürgermeister