Aufwandsentschädigungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Bandelin
Die Gemeindevertretung beschließt den Funktionsinhabern ab dem 01.01.2024 rückwirkend folgende monatliche Aufwandsentschädigung zu zahlen:
| Funktion | Betrag |
| Gemeindewehrführer | 140,00 € |
| Stellv. Gemeindewehrführer | 70,00 € |
| Jugendwart | 50,00 € |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Bandelin erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Vereinbarung über Leistung, Entgelt und Qualitätsentwicklung nach § 24 KiföG M-V ab 01.03.2024 für die Kindertagesstätte "Knirpsenland" in Bandelin.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt, die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter zu bevollmächtigen, Aufträge bezüglich der Sanierung der Kapelle in Kuntzow zu erteilen.
Die Gemeindevertretung ist darüber zu informieren.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 7 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |