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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Verkauf eines bebauten Grundstücks im Gebotsverfahren

Entwicklungsgrundstück im Ortskern von Schlatkow

Gemeinde Schmatzin - Schlatkow 9

 

 

 

Grundstück mit Entwicklungspotenzial im ländlichen Raum

Die Gemeinde Schmatzin bietet im Ortsteil Schlatkow ein zentral gelegenes, voll erschlossenes Grundstück im Rahmen eines öffentlichen Gebotsverfahrens zum Verkauf an.

Das Objekt eröffnet vielfältige Möglichkeiten für eine Neubebauung im Innenbereich und richtet sich insbesondere an Eigennutzer mit Entwicklungsideen.

Grundstück

Es handelt sich um eine noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks 126/5 der Flur 6 in der Gemarkung Schlatkow mit einer vorläufigen Größe von ca. 1.200 m².

Zur Verbesserung der Nutzbarkeit und individuellen Anpassung an die Bedürfnisse des Erwerbers besteht optional die Möglichkeit, eine weitere Teilfläche aus dem angrenzenden Flurstück 125/1 mit einer Größe von bis zu ca. 1.400 m² zusätzlich zu erwerben.

Die endgültige Grundstücksgröße wird im Rahmen eines Vermessungsverfahrens festgestellt.

Mit dem Verkauf des Grundstücks werden keine Verkehrsflächen, insbesondere keine Wege, Zufahrten oder Stellflächen, veräußert.

Lage und Umfeld

Das Grundstück befindet sich im Ortskern von Schlatkow, einem Ortsteil der Gemeinde Schmatzin im Landkreis Vorpommern-Greifswald. Die Umgebung ist geprägt durch eine ruhige, ländliche Wohnstruktur mit Ein- und Zweifamilienhäusern sowie großzügigen Grundstücken.

Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Kreisstraße K 15 mit Anschluss an die Bundesstraße B 109 und B 111. Die Autobahn A 20 ist in etwa 50 km erreichbar. Die Städte Anklam und Gützkow bieten eine umfassende Infrastruktur und sind in kurzer Zeit erreichbar.

Grundstück und Erschließung

Das Grundstück liegt im Innenbereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) und ist damit grundsätzlich im Rahmen der umliegenden Bebauung bebaubar. Die planungsrechtliche Einordnung entspricht einem Dorfgebiet (MD).

Die Erschließung ist ortsüblich gesichert. Anschlüsse für Elektro, Gas- und Trinkwasserversorgung, Telekommunikation sind vorhanden; die Abwasserentsorgung erfolgt zentral in das öffentliche Netz.