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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 13.04.2026

 

Öffentlicher Teil:

Wahl der 1. Stellvertreterin / des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters B/GV GP/2026/005

Zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters wird Herr Claudius Lengning gewählt.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

Wahl der 2. Stellvertreterin / des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters

Zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters wird Herr Eric Meyer gewählt.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

Fortschreibung Haushaltssicherungskonzept 2026

Die Gemeinde Groß Polzin beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Anpassung der Hundesteuersatzung

Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt die Satzung der Hundesteuer Groß Polzin in § 5 wie folgt zu ändern:

Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für den 1. Hund 35 €, für den 2. Hund 55 € und ab dem 3. Hund jeweils 85 € pro Hund.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Zweiter Entwurf 2026 zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern

Die Gemeindevertretung hat keine Hinweise oder Anregungen zum zweiten Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss zum Entwurf über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Klein Polzin der Gemeinde Groß Polzin

1.

Der Entwurf der Klarstellung- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Klein Polzin der Gemeinde Groß Polzin mit der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von März 2026 gebilligt.

 

Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.

 

Im Rahmen der Beteiligung kann Einsicht in die Entwurfsunterlagen mit der Begründung genommen werden.

2.

Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Klein Polzin der Gemeinde Groß Polzin von März 2026 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich liegt der Entwurf der Klarstellung- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Klein Polzin der Gemeinde Groß Polzin während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Züssow zu jedermann Einsichtnahme aus.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Beteiligung zu benachrichtigen.

3.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB hat zu erfolgen.

4.

Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss zum Entwurf über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Konsages der Gemeinde Groß Polzin

1.

Der Entwurf der Klarstellung- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Konsages der Gemeinde Groß Polzin mit der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von März 2026 gebilligt.

 

Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor.

 

Im Rahmen der Beteiligung kann Einsicht in die Entwurfsunterlagen mit der Begründung genommen werden.

2.

Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Konsages der Gemeinde Groß Polzin von März 2026 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich liegt der Entwurf der Klarstellung- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Konsages der Gemeinde Groß Polzin während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Züssow zu jedermann Einsichtnahme aus.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Beteiligung zu benachrichtigen.

3.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB hat zu erfolgen.

4. 

Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Nichtöffentlicher Teil

-

Erwerb von Grundbesitz durch die Gemeinde