Wahl der 1. Stellvertreterin / des 1. Stellvertreters des Bürgermeisters B/GV GP/2026/005
Zum 1. Stellvertreter des Bürgermeisters wird Herr Claudius Lengning gewählt.
6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltungen |
Zum 2. Stellvertreter des Bürgermeisters wird Herr Eric Meyer gewählt.
6 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 1 Enthaltungen |
Die Gemeinde Groß Polzin beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2026 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg Vorpommern.
7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung Groß Polzin beschließt die Satzung der Hundesteuer Groß Polzin in § 5 wie folgt zu ändern:
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für den 1. Hund 35 €, für den 2. Hund 55 € und ab dem 3. Hund jeweils 85 € pro Hund.
7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
Die Gemeindevertretung hat keine Hinweise oder Anregungen zum zweiten Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern.
7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
| 1. | Der Entwurf der Klarstellung- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Klein Polzin der Gemeinde Groß Polzin mit der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von März 2026 gebilligt. |
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| Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor. |
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| Im Rahmen der Beteiligung kann Einsicht in die Entwurfsunterlagen mit der Begründung genommen werden. |
| 2. | Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Klein Polzin der Gemeinde Groß Polzin von März 2026 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich liegt der Entwurf der Klarstellung- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Klein Polzin der Gemeinde Groß Polzin während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Züssow zu jedermann Einsichtnahme aus. |
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| Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Beteiligung zu benachrichtigen. |
| 3. | Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB hat zu erfolgen. |
| 4. | Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen. |
7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
| 1. | Der Entwurf der Klarstellung- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Konsages der Gemeinde Groß Polzin mit der Begründung wird in der vorliegenden Fassung von März 2026 gebilligt. |
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| Es liegen derzeit keine wesentlichen umweltbezogenen Informationen vor. |
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| Im Rahmen der Beteiligung kann Einsicht in die Entwurfsunterlagen mit der Begründung genommen werden. |
| 2. | Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Konsages der Gemeinde Groß Polzin von März 2026 ist nach § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich liegt der Entwurf der Klarstellung- und Ergänzungssatzung für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Konsages der Gemeinde Groß Polzin während der allgemeinen Öffnungszeiten des Amtes Züssow zu jedermann Einsichtnahme aus. |
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| Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der Beteiligung zu benachrichtigen. |
| 3. | Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden § 2 Abs. 2 BauGB hat zu erfolgen. |
| 4. | Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen. |
7 Ja-Stimmen | 0 Nein-Stimmen | 0 Enthaltungen |
| - | Erwerb von Grundbesitz durch die Gemeinde |