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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung Groß Kiesow vom 26.06.2023

Öffentlicher Teil:

Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung M-V

Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Beschluss Nr. B/GV GK/2023/008 vom 16.01.2023 wird hiermit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Beschluss der Gemeindevertretung Groß Kiesow über die Abwägung zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Kiesow - Ortsteile Groß Kiesow und Schlagtow

Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt die Abwägung zur

1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Kiesow – Ortsteile Groß Kiesow und Schlagtow

auf ihrer Sitzung am 26.06.2023 wie folgt:

1.

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Groß Kiesow - Ortsteile Groß Kiesow und Schlagtow abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange als auch der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)

berücksichtigt werden die Stellungnahmen vom Bergamt Stralsund, Hauptzollamt Stralsund, Polizeiinspektion Anklam, Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Deutsche Telekom Technik GmbH, E.DIS Netz GmbH, Zweckverband Wasser/Abwasser Bodenküste, Landwerke MV Breitband GmbH, Wasser- und Bodenverband „Ryck-Ziese“, GDMcom GmbH,

b)

teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahmen vom Landkreis Vorpommern-Greifswald,

c)

nicht berücksichtigt wurde die Stellungnahmen von Amt Züssow SB Brandschutz/Gewerbe.

2.

Das Abwägungsprotokoll vom 22.05.2023 (Anlage 1) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden sowie die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Feststellungsbeschluss 1. Änderung Teilflächennutzungsplan Gemeinde Groß Kiesow - Ortsteile Groß Kiesow und Schlagtow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow fasst den Feststellungsbeschluss zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Kiesow – Ortsteile Groß Kiesow und Schlagtow auf ihrer Sitzung am 26.06.2023 wie folgt:

  1. Die während der Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit, der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zur 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Kiesow – Ortsteile Groß Kiesow und Schlagtow hat die Gemeindevertretung Groß Kiesow am 26.06.2023 geprüft und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen.

  2. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans der Gemeinde Groß Kiesow – Ortsteile Groß Kiesow und Schlagtow für das Gebiet am Südrand der ehemaligen Sandgrube und Deponie.

  3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

  4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Genehmigung für die 1. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Groß Kiesow – Ortsteile Groß Kiesow und Schlagtow zu beantragen.

  5. Die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die wirksame 1. Änderung des Teilflächennutzungsplans und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-zuessow.de“ eingestellt ist und über das Bau- und Planungsportal Mecklenburg-Vorpommern zugänglich ist.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss der Gemeindevertretung Groß Kiesow über die Abwägung zur 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow

Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt:

1.

Entsprechend BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, § 1 Abs. 7 sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wurden geprüft.

Die nachfolgend aufgeführten Vorschläge und Bedenken aus den Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die vorgebrachten Anregungen und Bedenken der Nachbargemeinden werden, wie in der Anlage dargestellt, abgewogen. Die Abwägungstabellen sind Bestandteil des Beschlusses.

2.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Bedenken, Anregungen und Hinweise erhoben haben, von diesem in der Anlage dargestellten Ergebnis unter Angabe der Gründe zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Satzungsbeschluss der Gemeindevertretung Groß Kiesow über die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow beschließt:

Der Geltungsbereich der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow umfasst folgendes Gebiet der

Gemeinde

Groß Kiesow

Gemarkung

Schlagtow

Flur

1

Flustücke

80/3 (tw.), 80/4 (tw.), 80/5 (tw.) und 163 (tw.)

Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 4.385 m².

1.

Die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung Groß Kiesow am 26.06.2023 geprüft.

Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden beachtet. Nicht berücksichtigte Stellungnahmen liegen nicht vor.

2.

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. l S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.01.2023 (BGBI. l S. 2023 I Nr. 6) sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 18.04.2006 (GVOBI. M-V Nr. 5, S. 102 ff.) zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBI. M-V S. 1033) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow als Satzung.

3.

Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung von Mai 2023 gebilligt.

4.

Die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow mit der Begründung im Internet und während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Annahme einer Spende

Die Gemeindevertretung Groß Kiesow beschließt die Annahme der Spende von Herrn Thomas Eckhardt in Höhe von 125,00 € für die Kita Groß Kiesow.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Nichtöffentlicher Teil

  • Kündigung Geschäftsraummietvertrag * abgelehnt

  • Beschluss über die Vereinbarung einer Kautionszahlung bei Miet- und Pachtverträgen

  • Erhöhung Pachtzins für Gärten mit Stallungen

  • Beschluss zur Auftragsvergabe * Sanierung von Straßenabschnitten im Gebiet der Gemeinde Groß Kiesow

  • Beschluss zur Auftragsvergabe * Anschaffung Frontkehrmaschine