Die Gemeindevertretung Klein Bünzow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 08.05.2023 Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Klein Bünzow“ der Gemeinde Klein Bünzow beschlossen.
| 1. | Geltungsbereich und Größe |
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Klein Bünzow“ der Gemeinde Klein Bünzow umfasst folgende Flurstücke:
| Gemeinde | Klein Bünzow |
| Gemarkung | Klein Bünzow |
| Flur | 5 |
| Flurstücke | 19 teilweise, 20/1 teilweise, 20/2 teilweise, 21 teilweise und 22 teilweise |
| Gemarkung | Groß Bünzow |
| Flur | 6 |
| Flurstücke | 2/2 teilweise, 3, 4, 5/2 teilweise, 6 teilweise, 7 teilweise |
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 entspricht dem nordöstlichen Teilbereich des Geltungsbereiches der rechtskräftigen Satzung des Bebauungsplanes Nr. 1. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 34 ha.
Der Geltungsbereich ist im beiliegenden Planauszug dargestellt.
| 2. | Anlass der Planaufstellung |
Der Vorhabenträger stellt an die Gemeinde Klein Bünzow den Antrag, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Klein Bünzow“ der Gemeinde Klein Bünzow aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Klein Bünzow“ der Gemeinde Klein Bünzow überlagert sich zum Teil mit einem „Eignungsgebiet Windkraftanlagen“ des Regionalen Raumordnungsprogramms Vorpommern (RREP VP).
In dem Bereich des rechtsgültigen Bebauungsplanes werden bereits 17 Windkraftanlagen (WKA) betrieben. Dabei handelt es sich um sieben Anlagen des Typs Enercon E66/15.66, zwei Anlagen des Typs Vestas V 80, eine Anlage des Typs Enercon E 66/20.70, sechs Anlagen des Typs Enercon E-70 E 4 und eine Anlage des Typs Vestas V 90.
Ziel ist es, die zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V 80, eine des Typs Vestas V90 sowie eine weitere des Typs E-66/20.70 zurückzubauen und diese durch drei neue Windenergieanlagen mit einem Rotordurchmesser von maximal 140 m und einer Gesamthöhe von maximal 180 m zu ersetzen.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Repowering in einem Teilgebiet des vorhandenen Windparkgebietes vorbereitet werden.
| 3. | Planungsziele |
Die planungsrechtlichen Erfordernisse sollen mit der Änderung des Bebauungsplanes vorbereitet werden. Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Klein Bünzow“ der Gemeinde Klein Bünzow sollen die Voraussetzungen für ein Repowering in dem Windpark gewährleistet werden.
Als Planungsziele werden benannt:
| - | Rückbau von vier Windenergieanlagen |
| - | Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur städtebaulich geordneten Errichtung von drei neuen Windkraftanlagen |
| - | Schutz der vorhandenen Wohnbebauung vor schädlichen Immissionen, |
| - | Sicherung der landwirtschaftlichen Nutzung auf den nicht überbauten Flächen |
unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege.
Die aufgezeigten Planungsziele der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 entsprechen folglich den Entwicklungszielen der Gemeinde Klein Bünzow für den Ort Klein Bünzow.
Zur Umsetzung der Planungsziele ist die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Windpark Klein Bünzow“ der Gemeinde Klein Bünzow erforderlich.
| 4. | Kosten |
Alle im Zusammenhang mit der Planung, Erschließung und Bebauung anfallenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu übernehmen.
| 5. | Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit |
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
| 6. | Veröffentlichung |
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Klein Bünzow, den 15.06.2023
Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Klein Bünzow im „Züssower Amtsblatt“ am 12.07.2023
Klein Bünzow, den 15.06.2023