Die Gemeindevertretung der Gemeinde Züssow hat in öffentlicher Sitzung am 06.07.2023 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Mühlenberg“ beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der als Anlage beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen. Er beläuft sich auf eine Größe von etwa 3,9 ha und umfasst die Flurstücke 76/25, 76/45, 76/46, 76/47 und 76/63 der Flur 1 in der Gemarkung Züssow.
Planungsziel ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO und eines sonstigen Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung, Stand Mai 2024, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Züssow unter dem Pfad https://www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/aktuelle-beteiligungsverfahren/ veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Züssow, Fachbereich Bau- und Grundstücksmanagement, Pommersche Str. 27, 17506 Gützkow während folgender Dienststunden möglich:
| Dienstag | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | |
| Freitag | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 038355-643-224) | |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Bedenken und Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes elektronisch an n.schmidt@amt-zuessow.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Das Anhörungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen. Es wird daraufhin gewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Züssow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 10.07.2024 bis zum 16.08.2024 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Züssow (https://www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/aktuelle-beteiligungsverfahren/) veröffentlicht.
Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Züssow im „Züssower Amtsblatt“ am 10.07.2024.
Züssow, den 20.06.2024
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Geltungsbereiches