Die Gemeindevertretung der Gemeinde Züssow hat in öffentlicher Sitzung am 06.07.2023 für den in anliegender Übersichtskarte gekennzeichneten Änderungsbereich die Aufstellung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Züssow beschlossen. Der Beschluss der Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gemacht.
Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 „Am Mühlenberg“ der Gemeinde Züssow gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Veröffentlichung im Internet durchgeführt werden.
Der Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung, Stand Mai 2024, wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht in der Zeit
im Internet über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite des Amtes Züssow unter dem Pfad https://www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/aktuelle-beteiligungsverfahren/ veröffentlicht.
Darüber hinaus ist die Einsichtnahme im Amt Züssow, Fachbereich Bau- und Grundstückmanagement, Pommersche Str. 27, 17506 Gützkow während folgender Dienststunden möglich:
| Dienstag | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr sowie von 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Donnerstag | |
| Freitag | von 09:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| (nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 038355-643-224) | |
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Züssow elektronisch an n.schmidt@amt-zuessow.de und alternativ schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 3. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO und dem DSG M-V. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches ebenfalls veröffentlicht wird.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Züssow ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Hinweis zur Bereitstellung von Informationen im Internet
Diese Bekanntmachung wurde in der Zeit vom 10.07.2024 bis zum 09.08.2024 im Bau- und Planungsportal M-V (https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene) sowie auf der Internetseite des Amtes Züssow (https://www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/aktuelle-beteiligungsverfahren/) veröffentlicht.
Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Züssow im „Züssower Amtsblatt“ am 10.07.2024.
Züssow, den 20.06.2024
Anlage: Übersichtskarte mit Darstellung des Änderungsbereiches