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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Grundstücksangebot: Verkauf einer Mehrfamilienhausanlage im Gebotsverfahren

Dargezin 14

Dargezin 15 a/b

Dargezin 14 und 15a/b, 17506 Gützkow OT Dargezin

 

 

 

 

Die Stadt Gützkow schreibt den Verkauf einer Wohnimmobilie im Ortsteil Dargezin im Rahmen eines öffentlichen Gebotsverfahrens aus.

Zum Verkauf steht eine großzügige Liegenschaft, bestehend aus zwei Mehrfamilienhäusern sowie weiteren Nebengebäuden auf einem ca. 6.814 m² großen Grundstück.

Der durch ein unabhängiges Verkehrswertgutachten ermittelte Verkehrswert beträgt 320.000,00 Euro.

Objektdaten

Objektart:

Mehrfamilienhausanlage mit Nebengebäuden

Anschrift:

Dargezin 14 und 15 a/b

 

17506 Gützkow OT Dargezin

Gemarkung:

Dargezin

Flur:

2

Flurstück:

194

Grundstücksgröße:

ca. 6.814 m²

Baujahr:

ca. 1965

Verkehrswert:

320.000,00 Euro

Objektbeschreibung

Die Liegenschaft befindet sich in ruhiger Ortsrandlage und ist mit zwei Mehrfamilienhäusern sowie einer Garage und weiteren Lager- und Nebengebäuden bebaut. Die Gebäude wurden in massiver Bauweise errichtet und in Teilbereichen modernisiert.

Das weitläufige Grundstück und die vorhandene Bebauung bieten eine solide Grundlage für eine langfristige Bewirtschaftung und eröffnen Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen der jeweils geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Die Stadt Gützkow sowie die umliegende Region verfügen über eine gute Infrastruktur. Über die Bundesstraße B111 und die nahegelegene Autobahn A20 bestehen gute Verkehrsanbindungen in Richtung Greifswald, Anklam und Wolgast.

Verkauf im Gebotsverfahren

Die Veräußerung erfolgt im Wege eines öffentlichen Gebotsverfahrens.

Interessenten werden gebeten, ein schriftliches Kaufangebot unter Angabe des angebotenen Kaufpreises fristgerecht bei der Stadt Gützkow über Amt Züssow einzureichen.

Der Verkauf erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.

Die Stadt Gützkow verkauft die Liegenschaft vorbehaltlich der Zustimmung und des abschließenden Beschlusses der Stadtvertretung. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht bis zur notariellen Beurkundung nicht.

Der Verkauf erfolgt mindestens zum Verkehrswert zzgl. der Auslagen für die Wertermittlung. Bestehende Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse sind vom Erwerber mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen und werden Bestandteil des Kaufvertrages.

Die Veräußerung erfolgt im gegenwärtigen tatsächlichen und rechtlichen Zustand. Gewährleistungsansprüche der Stadt für Größe, Güte, Beschaffenheit und Verwendbarkeit des Kaufgegenstandes sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die mit dem Erwerb verbundenen Kosten, insbesondere Notar-, Grundbuch-, Vermessungs-, Genehmigungs- und sonstige Nebenkosten, trägt der Erwerber.

Die Stadt Gützkow behält sich vor, das Gebotsverfahren aufzuheben oder von einer Veräußerung abzusehen, sofern hierfür sachliche oder kommunalrechtliche Gründe vorliegen. Nähere Auskünfte, die Einsichtnahme in das Verkehrswertgutachten sowie die Vereinbarung von Besichtigungsterminen sind nach vorheriger Abstimmung möglich.

Tel. 038355 643-215, E-Mail: k.eberhardt@amt-zuessow.de.

Angebotsabgabe

Angebote sind schriftlich bis zum 14. August 2026 an die Stadt Gützkow über Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow versehen mit der Aufschrift

Angebot! „Bitte nicht öffnen“; Kennwort: 17506 Gützkow OT Dargezin, Dargezin 14 und 15a/b, zu richten.

Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt. Verspätet eingegangene Gebote können im Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Unabdingbar ist die Einreichung von Unterlagen zur Absicherung der Finanzierung.

Gebote aus denen der Kaufpreis oder die Bonität nicht eindeutig hervorgehen, können ausgeschlossen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Gützkow ist nicht verpflichtet, dem Anbieter des höchsten Gebotes den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien.

Die Stadt Gützkow behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angaben von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.