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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 7/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Grundstücksangebot: Verkauf eines Wohn- und Geschäftshauses im Gebotsverfahren

August-Bebel-Straße 58 in 17506 Gützkow

 

 

Die Stadt Gützkow schreibt den Verkauf eines Wohn- und Geschäftshauses im Ortsteil Gützkow im Rahmen eines öffentlichen Gebotsverfahren aus.

Zum Verkauf steht ein Grundstück mit einem Wohn- und Geschäftshaus sowie einem Nebengebäude auf einem ca. 176 m² großen Grundstück.

Der durch ein unabhängiges Verkehrswertgutachten ermittelte Verkehrswert beträgt 105.000,00 Euro.

Objektdaten

Objektart:

Wohn- und Geschäftshaus mit Nebengebäude

Anschrift:

August-Bebel-Straße 58

17506 Gützkow

Gemarkung:

Gützkow

Flur:

2

Flurstück:

266

Grundstücksgröße:

ca. 176 m²

Baujahr:

ca. 1965

Verkehrswert:

105.000,00 Euro

Objektbeschreibung

Die Liegenschaft befindet sich in zentraler Lage innerhalb des Stadtgebietes mit entsprechender infrastruktureller Anbindung.

Das Gebäude wurde nach vorliegenden Erkenntnissen um das Jahr 1900 errichtet und weist einen altersgerechten baulichen Zustand auf. Modernisierungsmaßnahmen wurden teilweise durchgeführt, insbesondere im Bereich der Heizungsanlage sowie der Fenster. Das Objekt ist voll erschlossen; Anschlüsse an die Ver- und Entsorgungsnetze (Strom, Wasser, Gas und Abwasser) sind vorhanden.

Das Grundstück wird einschließlich der bestehenden Bebauung veräußert. Bestehende Miet- und Nutzungsverhältnisse sind vom Erwerber zu übernehmen. Ein Anspruch auf Räumung seitens der Verkäuferin besteht nicht. Der Verkauf erfolgt im gegenwärtigen Zustand unter Ausschluss der Mängelhaftung, soweit gesetzlich zulässig.

Verkauf im Gebotsverfahren

Die Veräußerung erfolgt im Wege eines öffentlichen Gebotsverfahrens.

Interessenten werden gebeten, ein schriftliches Kaufangebot unter Angabe des angebotenen Kaufpreises fristgerecht bei der Stadt Gützkow über Amt Züssow einzureichen.

Der Verkauf erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.

Die Stadt Gützkow verkauft die Liegenschaft vorbehaltlich der Zustimmung und des abschließenden Beschlusses der Stadtvertretung. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht bis zur notariellen Beurkundung nicht.

Der Verkauf erfolgt mindestens zum Verkehrswert zzgl. der Auslagen für die Wertermittlung. Bestehende Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse sind vom Erwerber mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen und werden Bestandteil des Kaufvertrages. Ein Anspruch auf Räumung besteht nicht.

Die Veräußerung erfolgt im gegenwärtigen tatsächlichen und rechtlichen Zustand. Gewährleistungsansprüche der Stadt für Größe, Güte, Beschaffenheit und Verwendbarkeit des Kaufgegenstandes sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Die mit dem Erwerb verbundenen Kosten, insbesondere Notar-, Grundbuch-, Vermessungs-, Genehmigungs- und sonstige Nebenkosten, trägt der Erwerber.

Die Stadt Gützkow behält sich vor, das Gebotsverfahren aufzuheben oder von einer Veräußerung abzusehen, sofern hierfür sachliche oder kommunalrechtliche Gründe vorliegen. Nähere Auskünfte, die Einsichtnahme in das Verkehrswertgutachten sowie die Vereinbarung von Besichtigungsterminen sind nach vorheriger Abstimmung möglich.

Tel. 038355 643-215, E-Mail: k.eberhardt@amt-zuessow.de.

Angebotsabgabe

Angebote sind schriftlich bis zum 14. August 2026 an die Stadt Gützkow über Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow

versehen mit der Aufschrift Angebot! „Bitte nicht öffnen“; Kennwort: 17506 Gützkow, August-Bebel-Straße 58, zu richten.

Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt. Verspätet eingegangene Gebote können im Verfahren nicht berücksichtigt werden.

Unabdingbar ist die Einreichung von Unterlagen zur Absicherung der Finanzierung.

Gebote aus denen der Kaufpreis oder die Bonität nicht eindeutig hervorgehen, können ausgeschlossen werden.

Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Gützkow ist nicht verpflichtet, dem Anbieter des höchsten Gebotes den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien.

Die Stadt Gützkow behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angaben von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.