am Lindenweg in 17506 Gützkow
Die Stadt Gützkow schreibt den Verkauf eines Baugrundstücks im Ortsteil Gützkow im Rahmen eines öffentlichen Gebotsverfahrens aus.
Zum Verkauf steht ein Baugrundstück mit ca. 811 m².
Der auf Grundlage des Bodenrichtwertes ermittelte Bodenwert beträgt 34.062,00 Euro.
| Liegenschaft: | Baugrundstück in attraktiver Lage am Lindenweg |
| Gemarkung: | Gützkow |
| Flur: | 5 |
| Flurstücke: | 84/16, 22/2, 23/2, 9/2 |
| Grundstücksgröße: | gesamt ca. 811 m² |
| Bodenwert: | 34.062,00 Euro |
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein zur Wohnbebauung geeignetes Areal. Für das Grundstück liegt eine positive Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes vor. Die Geltungsdauer des Vorbescheides wurde durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald bis zum 01.02.2027 verlängert.
Auf dem Flurstück 22/2, befindet sich ein Bestandsbau, und zwar eine Garage der DDR-Zeiten. Dieses Bauwerk wird als Bestandsbau ausdrücklich übernommen. Die Veräußerung dieses Flurstücks erfolgt durch die Stadt als gesetzliche Vertreterin im Rahmen der geordneten städtebaulichen Entwicklung und Neuordnung der Grundstücksverhältnisse.
Mit der Veräußerung verfolgt die Stadt das Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung sowie der geordneten Nachverdichtung und Arrondierung bestehender Siedlungsstrukturen.
Die vorgesehene Bebauung soll zu einer geordneten Ortsentwicklung beitragen und vorhandene Baulücken schließen.
Die Veräußerung erfolgt im Wege eines öffentlichen Gebotsverfahrens.
Interessenten werden gebeten, ein schriftliches Kaufangebot unter Angabe des angebotenen Kaufpreises fristgerecht bei der Stadt Gützkow über Amt Züssow einzureichen.
Der Verkauf erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.
Die Stadt Gützkow verkauft das Grundstück vorbehaltlich der Zustimmung und des abschließenden Beschlusses der Stadtvertretung sowie der Genehmigung des Landkreises Vorpommern-Greifswald. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht bis zur notariellen Beurkundung nicht.
Der Verkauf erfolgt mindestens zum Bodenrichtwert.
Die Veräußerung erfolgt im gegenwärtigen tatsächlichen und rechtlichen Zustand.
Gewährleistungsansprüche der Stadt für Größe, Güte, Beschaffenheit und Verwendbarkeit des Kaufgegenstandes sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die mit dem Erwerb verbundenen Kosten, insbesondere Notar-, Grundbuch-, Vermessungs-, Genehmigungs- und sonstige Nebenkosten, trägt der Erwerber.
Die Stadt Gützkow behält sich vor, das Gebotsverfahren aufzuheben oder von einer Veräußerung abzusehen, sofern hierfür sachliche oder kommunalrechtliche Gründe vorliegen.
Nähere Auskünfte sind nach vorheriger Abstimmung möglich.
Tel. 038355 643-215, E-Mail: k.eberhardt@amt-zuessow.de.
Angebote sind schriftlich bis zum 14. August 2026 an die Stadt Gützkow über Amt Züssow, Dorfstraße 6, 17495 Züssow versehen mit der Aufschrift Angebot! „Bitte nicht öffnen“; Kennwort: 17506 Gützkow, Baugrundstück am Lindenweg, zu richten.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt. Verspätet eingegangene Gebote können im Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Unabdingbar ist die Einreichung von Unterlagen zur Absicherung der Finanzierung.
Gebote aus denen der Kaufpreis oder die Bonität nicht eindeutig hervorgehen, können ausgeschlossen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Gützkow ist nicht verpflichtet, dem Anbieter des höchsten Gebotes den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien sowie der Genehmigung des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Die Stadt Gützkow behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angaben von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.
Der Erwerber verpflichtet sich, bis zum Ablauf der gültigen Bauvoranfrage (31.01.2027) einen Bauantrag zu stellen. Nach Erteilung der Baugenehmigung ist innerhalb von 3 Jahren mit der Bebauung zu beginnen, das Grundstück entsprechend der genehmigten Nutzung zu bebauen.
Zur Sicherung der städtebaulichen Zielsetzungen wird im Kaufvertrag eine Rückauflassungsvormerkung vereinbart. Für den Fall der Nichterfüllung der Bauverpflichtung behält sich die Stadt Gützkow das Recht zur Rückübertragung des Grundstücks vor.
Eine spekulative Vorratshaltung von Grundstücken soll ausdrücklich ausgeschlossen werden.