Triftstraße 21 in 17506 Gützkow
Die Stadt Gützkow schreibt den Verkauf einer Wohnimmobilie im Ortsteil Gützkow im Rahmen eines öffentlichen Gebotsverfahrens aus.
Zum Verkauf steht ein zentrumsnah gelegenes Grundstück mit einem sanierungsbedürftigen Mehrfamilienwohnhaus auf einem ca. 335 m² großen Grundstück. Der durch ein unabhängiges Verkehrswertgutachten ermittelte Verkehrswert beträgt 35.000,00 Euro.
| Objektart: | Mehrfamilienhaus mit Nebengebäuden |
| Anschrift: | Triftstraße 21 |
|
| 17506 Gützkow |
| Gemarkung: | Gützkow |
| Flur: | 5 |
| Flurstück: | 1/1 |
| Grundstücksgröße: | ca. 335 m² |
| Verkehrswert: | 35.000,00 Euro |
Das Objekt befindet sich im Bereich der Altstadt und eröffnet vielfältige Entwicklungs- und Nutzungsmöglichkeiten für Investoren, Projektentwickler oder private Erwerber mit Interesse an der Revitalisierung historischer Bausubstanz. Das ca. 335 m² große Grundstück ist mit einem Mehrfamilienhaus einschließlich Anbau bebaut. Die vorhandene Bebauung stammt nach vorliegenden Erkenntnissen aus der Zeit um 1900 und vermittelt den charakteristischen Bestand innerstädtischer Altbaustrukturen.
Durch die zentrale Lage innerhalb der Stadt bietet das Objekt gute Voraussetzungen für eine nachhaltige wohnwirtschaftliche Nutzung.
Das Grundstück ist grundsätzlich erschlossen. Anschlüsse für Elektro, Wasser und Abwasser sind vorhanden. Das Gebäude wurde in Teilbereichen modernisiert, weist jedoch einen umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsbedarf auf. Teilweise bestehen erhebliche altersbedingte Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen. Einzelne Wohneinheiten sind derzeit nicht nutzbar.
Die Veräußerung erfolgt im Wege eines öffentlichen Gebotsverfahrens.
Interessenten werden gebeten, ein schriftliches Kaufangebot unter Angabe des angebotenen Kaufpreises fristgerecht bei der Stadt Gützkow über Amt Züssow einzureichen. Der Verkauf erfolgt auf Grundlage der Bestimmungen der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften. Die Stadt Gützkow verkauft die Liegenschaft vorbehaltlich der Zustimmung und des abschließenden Beschlusses der Stadtvertretung. Ein Rechtsanspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages besteht bis zur notariellen Beurkundung nicht.
Der Verkauf erfolgt mindestens zum Verkehrswert zzgl. der Auslagen für die Wertermittlung. Bestehende Miet-, Pacht- und sonstige Nutzungsverhältnisse sind vom Erwerber mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen und werden Bestandteil des Kaufvertrages. Ein Anspruch auf Räumung besteht nicht.
Die Veräußerung erfolgt im gegenwärtigen tatsächlichen und rechtlichen Zustand.
Gewährleistungsansprüche der Stadt für Größe, Güte, Beschaffenheit und Verwendbarkeit des Kaufgegenstandes sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die mit dem Erwerb verbundenen Kosten, insbesondere Notar-, Grundbuch-, Vermessungs-, Genehmigungs- und sonstige Nebenkosten, trägt der Erwerber.
Die Stadt Gützkow behält sich vor, das Gebotsverfahren aufzuheben oder von einer Veräußerung abzusehen, sofern hierfür sachliche oder kommunalrechtliche Gründe vorliegen.
Nähere Auskünfte, die Einsichtnahme in das Verkehrswertgutachten sowie die Vereinbarung von Besichtigungsterminen sind nach vorheriger Abstimmung möglich. Tel. 038355 643-215, E-Mail: k.eberhardt@amt-zuessow.de.
versehen mit der Aufschrift Angebot! „Bitte nicht öffnen“; Kennwort: 17506 Gützkow, Triftstraße 21, zu richten.
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der rechtzeitige Eingang bei der Stadt. Verspätet eingegangene Gebote können im Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Unabdingbar ist die Einreichung von Unterlagen zur Absicherung der Finanzierung.
Gebote aus denen der Kaufpreis oder die Bonität nicht eindeutig hervorgehen, können ausgeschlossen werden.
Ein Rechtsanspruch auf Erwerb leitet sich aus der Teilnahme an der Ausschreibung nicht ab. Die Stadt Gützkow ist nicht verpflichtet, dem Anbieter des höchsten Gebotes den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabe steht unter Vorbehalt der Zustimmung der politischen Gremien.
Die Stadt Gützkow behält sich das Recht vor, die Ausschreibung ohne Angaben von Gründen jederzeit für ungültig zu erklären.