Titel Logo
Züssower Amtsblatt
Ausgabe 8/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 19.06.2023

Öffentlicher Teil:

Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung M-V

Die Gemeindevertretung Schmatzin beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 43 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Der Beschluss Nr. B/GV S/2022/029 vom 19.12.2022 wird hiermit aufgehoben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Aufstellungsbeschluss Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Schmatzin für den Ortsteil Schlatkow

Die Gemeindevertretung Schmatzin beschließt das Verfahren zur Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin gemäß § 34 Abs. 4 BauGB einzuleiten.

1.

Für das im Plangebiet gekennzeichnet Gebiet der

Gemeinde

Schmatzin

Gemarkung

Schlatkow

Flur

1

Flurstück

25

Flur

2

Flurstücke

1 (tw.), 5/1 (tw.), 6/3 und 6/5

Flur

4

Flurstück

14

Flur

6

Flurstücke

3 (tw.), 4 (tw.), 5 (tw.), 6 (tw.), 11 (tw.), 13 (tw.), 14 (tw.), 15 (tw.), 16 (tw.), 17 (tw.), 18 (tw.), 19 (tw.), 20/3, 20/4, 20/6, 20/7, 21,/1, 21/4, 21/5, 21/6, 22/11 (tw.), 22/12 (tw.), 22/13 (tw.), 22/14 (tw.), 22/15 (tw.), 22/17 (tw.), 25/1 (tw.), 25/3 (tw.), 25/5 (tw.), 26/1, 26/4, 26/5, 27/1, 27/2, 27/3, 27/4, 27/5, 27/6, 27/7, 27/8, 27/9, 27/10, 27/11, 27/12, 28/1, 28/2, 29, 30, 31/1, 31/2, 31/3, 31/4, 31/5, 31/6, 31/7, 31/8, 31/9, 31/10, 31/11, 31/13, 31/14, 32, 33, 34/1, 34/2, 35/2, 35/3, 35/4, 36/1, 36/2, 37/1, 37/3, 38/1, 38/3, 39, 40/1, 40/2, 41/1, 41/2, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48/1, 49 (tw.), 50/1, 50/2, 51, 52, 53, 54, 55/1, 55/2, 56, 57, 58, 59, 60, 61 (tw.), 65/4, 65/5, 65/6 (tw.), 70/2 (tw.), 72/1 (tw.), 73/2 (tw.), 74 (tw.), 75/1 (tw.), 80/1 (tw.), 81/1 (tw.), 92 (tw.), 93 (tw.), 95/1 (tw.), 95/2, 98, 99, 100, 101, 102,103 (tw.), 105 (tw.), 106/1 (tw.), 106/2 (tw.), 112 (tw.), 113 (tw.), 114 (tw.), 115/1, 115/2, 116/1, 117/3, 117/4, 120/2, 120/3 (tw.), 121/4 (tw.), 121/5 (tw.), 121/6 (tw.), 121/7, 121/8 (tw.), 122/1, 123 (tw.), 124, 125/1, 125/3, 125/5 (tw.), 125/6 (tw.), 126/2, 126/3, 126/5, 126/6 (tw.), 127/1, 128, 129, 130, 131 (tw.) und 132 (tw.)

ist die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin vorgesehen.

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin beträgt 225.850 m². Die in der Anlage beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

2.

Für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin soll eine Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin aufgestellt werden.

Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandene und geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht.

Für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin gibt es bislang keine gültige Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil. Der Geltungsbereich der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin umfasst zum Großteil die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteiles Schlatkow.

Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Wohnbebauung realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin vorzunehmen.

Des Weiteren sollen die Rechtsgrundlagen für ein Feuerwehrgebäude und einen Bauhof geschaffen werden.

Mit der Aufstellung der Satzung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

Folgenden Planungsziele sollen umgesetzt werden:

-

Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in Schlatkow,

-

Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung in Schlatkow,

-

Schaffung von Baurecht für die geplanten Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen,

-

Schaffung von Baurecht für ein Feuerwehrgebäude und einen Bauhof und

-

Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Die Erschließung des Standortes ist durch die vorhandene Kreisstraße OVP 15 gegeben.

Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin erforderlich.

3.

Die vorgesehene Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin steht der künftigen städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht entgegen, da es sich um Sicherung vorhandener Wohnbebauung und ggf. eine Erweiterung dieser handelt sowie die Schaffung eines Feuerwehrgebäudes und eines Bauhofes.

4.

Die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schlatkow der Gemeinde Schmatzin erfolgt nach § 13 BauGB.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welchen Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anwendbar. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 ist darauf hinzuweisen, dass von der Umweltprüfung abgesehen wird.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Punkt 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

5.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

6.

Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Schmatzin.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Aufstellungsbeschluss Klarstellungs- und Abrundungssatzung der Gemeinde Schmatzin für den Ortsteil Schmatzin

Die Gemeindevertretung Schmatzin beschließt das Verfahren zur Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin gemäß § 34 Abs. 4 BauGB einzuleiten.

1.

Für das im Plangebiet gekennzeichnet Gebiet der

Gemeinde

Schmatzin

Gemarkung

Schmatzin

Flur

1

Flurstücke

17 (tw.), 20/1 (tw.), 21 (tw.), 22 (tw.), 66 (tw.), 72 (tw.), 87 (tw.), 88 (tw.), 90, 91 (tw.), 92/1 (tw.), 92/2 (tw.), 93 (tw.), 94, 95, 96/1 (tw.), 96/2 (tw.), 98 (tw.), 99 (tw.), 100/1 (tw.), 100/2 (tw.), 101 (tw.), 102/1 (tw.), 102/2 (tw.), 103, 104/1, 104/2, 105, 106 (tw.), 107 (tw.), 108/1, 108/2, 109 (tw.), 110 (tw.), 111, 112/1, 112/2 (tw.), 112/3, 113 (tw.), 114 (tw.), 115 (tw.), 116 (tw.), 117 (tw.), 118 (tw.), 119/3 (tw.), 119/5, 119/7 (tw.), 119/9 (tw.), 138 (tw.), 146/2, 146/3, 146/4 (tw.), 147, 148 (tw.), 151 (tw.), 354/1, 354/2 (tw.), 356/8 (tw.) und 356/9 (tw.)

ist die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin vorgesehen.

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin beträgt 70.835 m². Der in der Anlage beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil des Beschlusses.

2.

Für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin soll eine Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin aufgestellt werden.

Die oben benannten Flurstücke befinden sich derzeit im Außenbereich. Folglich besteht für die vorhandene und geplante Wohnbebauung nach § 35 BauGB kein Baurecht.

Für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin gibt es bislang keine gültige Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil. Der Geltungsbereich der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin umfasst zum Großteil die vorhandene Ortsstruktur des Ortsteiles Schmatzin.

Um die vorhandene Bebauung zu sichern und die geplante Wohnbebauung realisieren zu können, ist die Schaffung von Baurecht erforderlich. Dazu ist die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin vorzunehmen.

Mit der Aufstellung der Satzung für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin sollen die Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden.

Folgenden Planungsziele sollen umgesetzt werden:

-

Sicherung einer städtebaulichen Entwicklung in Schmatzin,

-

Sicherung der bereits vorhandenen Bebauung in Schmatzin,

-

Schaffung von Baurecht für die geplanten Wohngebäude einschließlich zugehöriger Nebenanlagen,

-

Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung.

Die Erschließung des Standortes ist durch die vorhandene Kreisstraße OVP 15 gegeben.

Zur Umsetzung der Planungsziele ist die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin erforderlich.

3.

Die vorgesehene Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin steht der künftigen städtebaulichen Entwicklung des Gemeindegebietes nicht entgegen, da es sich um Sicherung vorhandener Wohnbebauung und ggf. eine Erweiterung dieser handelt.

4.

Die Aufstellung der Satzung über die Klarstellung mit Abrundung für den Ortsteil Schmatzin der Gemeinde Schmatzin erfolgt nach § 13 BauGB.

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welchen Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c ist nicht anwendbar. Bei der Beteiligung nach Abs. 2 Nr. 2 ist darauf hinzuweisen, dass von der Umweltprüfung abgesehen wird.

Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 Punkt 1 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

5.

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

6.

Träger des Planvorhabens ist die Gemeinde Schmatzin.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Nichtöffentlicher Teil

  • Beschluss zur Auftragsvergabe - Anschaffung Kommunaltraktor mit Anbaugeräten

  • Abschluss des Vertrages zur finanziellen Beteiligung der Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG (1 WEA)