Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Kiesow hat in der Sitzung am 26.06.2023 gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 4.1.2023 I Nr. 6, sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015 S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2021 (GVOBl. M-V S. 1033), die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow, bestehend aus der Planzeichnung und dem Text, als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss der Gemeinde Groß Kiesow wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht.
Die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow tritt mit Ablauf des 09.08.2023 in Kraft.
Die Gemeinde Groß Kiesow beabsichtigt die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Bereich der Ortslage Schlagtow. Weiterhin sollen die Rechtsgrundlagen geschaffen werden, dass auf diesen Flächen die Errichtung von maximal zwei Einfamilienhäusern und dazugehörigen Nebenanlagen zulässig sind. Die geplante bauliche Nutzung fügt sich an die vorhandene angrenzende Bebauung an.
Der Umfang des räumlichen Geltungsbereiches der 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Die 1. Ergänzung der Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Bereich der Ortslage Schlagtow der Gemeinde Groß Kiesow wird mit der Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amt Züssow, Bürgerbüro Gützkow, FB Bau- und Grundstücksmanagement, Pommersche Straße 27, 17506 Gützkow während der Öffnungszeiten zu jedermann Einsicht bereitgehalten und ist ebenfalls über die Homepage des Amtes Züssow (amt-zuessow.de/gemeinden/gross-kiesow/ortsrecht/) und über den Bauleitplanserver MV (bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Gesamtsuche) einsehbar. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Satzung Auskunft erteilt.
| Öffnungszeiten: | |
| Dienstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Groß Kiesow geltend gemacht worden sind.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, nach § 215 BauGB darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen sowie auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V), in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V S. 467).
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesen Gesetzen enthalten oder aufgrund dieser Gesetze erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird.
Diese Bekanntmachung finden Sie auch unter www.amt-zuessow.de/ bekanntmachungen/oeffentliche bekanntmachungen/.
Groß Kiesow, 19.07.2023
Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Kiesow im „Züssow Amtsblatt“ am 09.08.2023
Groß Kiesow, d. 09.08.2023