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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 8/2023
Bekanntmachungen und Informationen des Amtes Züssow
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Wahlbekanntmachung

Übergang eines Sitzes in der Gemeindevertretung Bandelin

Gemäß § 46 Abs. 5 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 i.V.m. § 46 Abs. 3 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) vom 2. März 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2021 gebe ich bekannt:

Bei den Kommunalwahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern vom 26.05.2019 ist in der Gemeinde Bandelin

Frau Ilka Barth

aus dem Wahlvorschlag der Unabhängigen Wählergemeinschaft Bandelin (UWB) gewählt worden.

Frau Ilka Barth hat gemäß § 65 Abs. 1 Nr. 4 LKWG M-V ihren Sitz durch die Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in der Gemeindevertretung Bandelin mit Wirkung zum 22.06.2023 verloren.

Damit geht der Sitz in der Gemeindevertretung Bandelin für die laufende Wahlperiode auf

Frau Margrit Luchs

als Ersatzperson aus dem Wahlvorschlag der Unabhängigen Wählergemeinschaft Bandelin (UWB) über. Frau Luchs hat gegenüber der Wahlleitung gemäß § 34 LKWG M-V erklärt, dass sie die Wahl nicht annimmt. Gemäß § 46 Abs. 1 hat die Wahlleitung die nächste nachrückende Person bestimmt.

Damit geht der Sitz in der Gemeindevertretung Bandelin für die laufende Wahlperiode auf

Frau Regina Gusen

als Ersatzperson aus dem Wahlvorschlag der Unabhängigen Wählergemeinschaft Bandelin (UWB) über.

Entsprechend § 46 Absatz 4 LKWG i.V.m. § 35 LKWG ist gegen die Feststellung der Wahlleitung Einspruch zulässig. Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Züssow, den 18.07.2023

Bekanntmachungsvermerk:

Datum der Öffentlichen Bekanntmachung gemäß Hauptsatzung im Internet auf www.amt-zuessow.de, unter Bekanntmachungen/Wahlen am 18.07.2023

Veröffentlichung einer Druckausgabe am 09.08.2023 im amtlichen Bekanntmachungsblatt "Züssower Amtsblatt" Nr. 08/2023