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Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-zuessow.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht) am 15.07.2024
Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses Züssow vom 30.05.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 10.07.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
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| der Gesamtbetrag der Erträge | 7.110.900 | 7.034.900 |
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| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 7.110.000 | 7.345.400 |
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| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von | 900 | -310.500 |
| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR | |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 7.065.100 | 6.989.100 |
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| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] | 6.998.700 | 7.083.700 |
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| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | 66.400 | -94.600 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 1.193.800 | 3.668.800 |
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| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 1.860.200 | 5.174.200 |
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| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | -666.400 | -1.505.400 |
festgesetzt.
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[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmenohne Umschuldungen wird festgesetzt | von bisher | 0 EUR | auf | 1.000.000 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt | von bisher | 0 EUR | auf | 0 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher | 706.500 EUR | auf | 698.900 EUR. |
entfällt
| 1. | Die Amtsumlage wird | von bisher | 25,645 v. H. | auf | 25,750 v.H. |
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| der Umlagegrundlagen festgesetzt. |
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| 2. | Die Schulumlage wird | von bisher | 15,705 v. H. | auf | 14,840 v.H. |
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| der Umlagegrundlagen festgesetzt. |
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| Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt | statt bisher | 55,7435 Vollzeitäquivalente (VzÄ) |
| nunmehr | 57,5127 Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 12 Satz 2 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| • | Einstellungen in Rücklagen |
| • | Interne Leistungsverrechnungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs.2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| • | Einstellungen in Rücklagen |
| • | Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen |
| • | Interne Leistungsverrechnungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs.3 GemHVO Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs.4 GemHVO Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
| Nachrichtliche Angaben: | |||
| Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan ändert sich | |||
| 1. | zum Ergebnishaushalt |
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| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 2.268.220,00 EUR |
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| auf voraussichtlich | 1.956.820,00 EUR. |
| 2. | zum Finanzhaushalt |
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| der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 533.220,59 EUR |
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| auf voraussichtlich | 372.220,59 EUR. |
| 3. | zum Eigenkapital |
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| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 2.233.806,24 EUR |
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| auf voraussichtlich | 1.922.406,24 EUR. |
Züssow, den 12.07.2024
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 47 Abs. 2, 48 Abs. 1 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 10.07.2024 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme von Dienstag, den 16.07.2024 bis Montag, den 29.07.2024 während der Öffnungszeiten des Amtes Züssow im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, Dorfstraße 68 A, Zimmer 106 öffentlich aus.