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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Züssow für das Haushaltsjahr 2024

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Bekannt gemacht durch Veröffentlichung im Internet unter www.amt-zuessow.de (Button: Bekanntmachungen und Ortsrecht) am 15.07.2024

1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Züssow für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 45 i.V.m. §§ 47, 48 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Amtsausschusses Züssow vom 30.05.2024 und nach Bekanntgabe der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zu den genehmigungspflichtigen Festsetzungen vom 10.07.2024 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

2.

im Finanzhaushalt

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]

der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

____________

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmenohne Umschuldungen wird festgesetzt

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt

von bisher

0 EUR

auf

0 EUR.

§ 4

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

von bisher

706.500 EUR

auf

698.900 EUR.

§ 5

Hebesätze

entfällt

§ 6

Amtsumlage

1.

Die Amtsumlage wird

von bisher

25,645 v. H.

auf

25,750 v.H.

der Umlagegrundlagen festgesetzt.

2.

Die Schulumlage wird

von bisher

15,705 v. H.

auf

14,840 v.H.

der Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 7

Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt

§ 8

Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Abs. 12 Satz 2 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

Einstellungen in Rücklagen

Interne Leistungsverrechnungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs.2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

Einstellungen in Rücklagen

Sonstige Personal- und Versorgungsaufwendungen

Interne Leistungsverrechnungen

4.

Gemäß § 14 Abs.3 GemHVO Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs.4 GemHVO Doppik werden die Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

2.268.220,00 EUR

auf voraussichtlich

1.956.820,00 EUR.

2.

zum Finanzhaushalt

der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

533.220,59 EUR

auf voraussichtlich

372.220,59 EUR.

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

von bisher

2.233.806,24 EUR

auf voraussichtlich

1.922.406,24 EUR.

Züssow, den 12.07.2024

gez. Wendt
Amtsvorsteher
Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach §§ 47 Abs. 2, 48 Abs. 1 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 10.07.2024 durch den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als untere Rechtsaufsichtsbehörde erteilt.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme von Dienstag, den 16.07.2024 bis Montag, den 29.07.2024 während der Öffnungszeiten des Amtes Züssow im Amt Züssow, Bürgerbüro Ziethen, Dorfstraße 68 A, Zimmer 106 öffentlich aus.

gez. Wendt
Amtsvorsteher