Titel Logo
Züssower Amtsblatt
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Beschlüsse der Stadtvertretung vom 03.07.2024

Öffentlicher Teil:

Verpflichtung der Stadtvertreter auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten - zur Kenntnis genommen -

Wahl der 1. Stellvertreterin / des 1. Stellvertreters der Bürgermeisterin

Zum 1. Stellvertreter der Bürgermeisterin wird Herr Andre König gewählt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Wahl der 2. Stellvertreterin / des 2. Stellvertreters der Bürgermeisterin

Zur 2. Stellvertreterin der Bürgermeisterin wird Frau Iris Görs gewählt.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gützkow

Die Stadtvertretung Gützkow beschließt die 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gützkow.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Vertretung der Stadt im Kommunalen Anteilseignerverband Ostseeküste der E.DIS AG

Die Stadtvertretung Gützkow bevollmächtigt die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Züssow, Frau Sandra Jantz und bei deren Verhinderung Frau Astrid Ploetz, Fachbereichsleiterin Finanzen, mit der Vertretung der Stadt in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.DIS AG in der 8. Wahlperiode, soweit nicht die Bürgermeisterin/der Bürgermeister selbst oder einer ihrer /seiner Stellvertreter dort anwesend ist.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Bestimmung weiterer Mitglieder und deren Stellvertretung in den Amtsausschuss

Benennung:

Als weitere Mitglieder und deren Stellvertreter im Amtsausschuss werden bestimmt:

Frau Jutte Dinse

(weiteres Mitglied)

Herr Andre König

(Stellvertreter)

Herr Lars Wilhelm

(weiteres Mitglied)

Herr Hans-Joachim Jeromin

(Stellvertreter)

Frau Iris Görs

(weiteres Mitglied)

Herr Andreas Metzler

(Stellvertreter)

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Lüssow der Stadt Gützkow

Die Stadtvertretung Gützkow berät über den Antrag und beschließt daher die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich des Kurzen Weges im Ortsteil Lüssow der Stadt Gützkow zur Baurechtsschaffung für eine zukünftige Wohnbebauung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Zustimmung der Stadtvertretung zur Wahl des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Gützkow und seiner Ernennung zum Ehrenbeamten

Die Stadtvertretung stimmt der Wahl von Herrn Stefan Knoll zum Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Gützkow zu und ernennt ihn für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Zustimmung der Stadtvertretung zur Wahl des Stellv. Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Gützkow und seiner Ernennung zum Ehrenbeamten

Die Stadtvertretung stimmt der Wahl von Herrn Philipp Folgmann zum Stellvertretenden Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Gützkow zu und ernennt ihn für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Grundsatzbeschluss zur Einleitung eines Aufstellungsverfahrens für eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Ortsteil Lüssow, Schmatziner Weg,der Stadt Gützkow

Die Stadtvertretung Gützkow berät über den Antrag und beschließt daher die Einleitung des Aufstellungsverfahrens für eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im Bereich Schmatziner Weg, FS 74 und 75, Flur 2, Gemarkung Lüssow, im Ortsteil Lüssow der Stadt Gützkow zur Baurechtsschaffung für eine zukünftige Wohnbebauung.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss der Stadtvertretung Gützkow zur Aufstellung der 10. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Gützkow i.V.m. der 2. Änderung und Ergänzung des Bebaungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow

Beschluss der Stadtvertretung Gützkow zur Aufstellung der 10. Änderung des Teilflächennutzungsplanes der Stadt Gützkow i.V.m. der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow

1.

Geltungsbereich und Größe

Für das im beiliegenden Planauszug gekennzeichnete Gebiet der

Stadt

Gützkow

Gemarkung

Wieck C

Flur

1

Flurstücke

4, 5/1, 215/1 und 8/24 (tw.)

ist die 10. Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Gützkow vorgesehen.

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches beträgt 30.585 m². Der räumliche Geltungsbereich der 10. Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Gützkow ist identisch mit dem Plangebiet der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow.

2.

Anlass der Planänderung und Planungsziele

Bebauungspläne sind aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt zu entwickeln.

Die Darstellungen im wirksamen Teilflächennutzungsplan der Stadt Gützkow stehen nicht im Einklang mit den städtischen Zielsetzungen, die im räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 ausgewiesen sind.

In Verbindung mit der Aufstellung der Satzung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 ist es deshalb erforderlich, die 10. Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Gützkow vorzunehmen. Die im räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 festgesetzte Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO ist auch für den Änderungsbereich im wirksamen Teilflächennutzungsplan der Stadt Gützkow auszuweisen. Derzeit ist der Bereich im wirksamen Teilflächennutzungsplan überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Ein geringer Teil ist als Verkehrsfläche festgelegt. Dieser verläuft parallel zur ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche für die Greifswalder Straße.

Der Teilflächennutzungsplan wird in einem separaten Bauleitplanverfahren parallel zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow geändert.

Die Stadt Gützkow möchte unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege das folgende Planungsziel erreichen:

-

Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Errichtung einer Feuerwehrtechnische Zentrale einschließlich erforderlichen Nebenanlagen und Infrastruktur.

Die gemeindlichen Zielsetzungen werden in Übereinstimmung mit der vorgesehenen städtebaulichen Entwicklung gebracht.

3.

Angaben zum Planverfahren

Bei der Aufstellung des vorbereitenden Bauleitplanes werden insbesondere die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB berücksichtigt.

Die Planung wird nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht zu erarbeiten.

Die 10. Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Gützkow erfolgt im Regelverfahren.

Im Regelverfahren wird eine zweimalige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden bvorgenommen.

4.

Bekanntmachung

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Beschluss der Stadtvertretung Gützkow zur Aufstellung der Satzung 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow

Beschluss der Stadtvertretung Gützkow zur Aufstellung der Satzung 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow

1.

Geltungsbereich und Größe

Für das im beiliegenden Planauszug gekennzeichnete Gebiet der

Stadt

Gützkow

Gemarkung

Wieck C

Flur

1

Flurstücke

4, 5/1, 215/1 und 8/24 (tw.)

ist die Aufstellung der Satzung zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow vorgesehen.

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches beträgt 30.585 m².

2.

Anlass der Planänderung und Planungsziele

Seit 1993 befindet sich bereits eine Feuerwehrtechnsiche Zentrale (FTZ) am Standort in Gützkow. Nach jetzt 30-jähriger Nutzungsdauer ist die Substanz der Baukörper, die 1968 errichtet wurden, an einigen Gebäuden stark geschädigt. Mängel an Fassaden und Dächern sowie energetische Gesichtspunkte machen eine Ersatzlösung erforderlich.

Neben den baulichen Gesichtspunkten entspricht der jetzige Standort nicht mehr den Anforderungen einer modernen und leistungsfähigen Feuerwehrtechnischen Zentrale. Es bestehen schlechte Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und es können Ausbildungen, die per Gesetz gefordert werden, nicht in vollem Umfang angeboten und gewährleistet werden.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße „Am Kleinbahnhof“.

Derzeit befindet sich das Plangebiet gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Eine Bebauung des Grundstückes ist folglich ausgeschlossen.

Das Gebiet befindet sich in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan oder einem Bebauungsplan der derzeit in Aufstellung ist. Das Plangebiet grenzt jedoch genau an den Bebauungsplan Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow.

Mit der Änderung und Ergänzung des o. g. Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.

Als Planungsziele werden benannt:

-

Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Errichtung einer Feuerwehrtechnische Zentrale einschließlich erforderlichen Nebenanlagen und Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege.

Zur Umsetzung der Planungsziele ist die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow erforderlich.

3

Angaben zum Planverfahren

Die Planung wird nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht zu erarbeiten.

Durch das geplante Vorhaben und die damit einhergehenden Versiegelungen der unbebauten Grundstücksflächen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten. Dieser wird durch geeignete Kompensationsmaßnahem ausgeglichen.

Die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow erfolgt im Regelverfahren.

Im Regelverfahren wird eine zweimalige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgenommen.

4

Bekanntmachung

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Außerplanmäßige Ausgabe für den Neubau eines Pumpwerks für Abwasser am Kosenowsee in Gützkow

Die Stadtvertretung beschließt die außerplanmäßige Ausgabe zum Neubau Pumpwerk für Abwasser Kiosk am Kosennowsee in Gützkow i. H. v. 15.486,47 €.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 10

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1

Bevollmächtigung Auftragsvergaben - Leasing-Vertrag Multicar

Die Stadtvertretung Gützkow beschließt, die Bürgermeisterin und ihre Stellvertreter zu bevollmächtigen, den entsprechenden Auftrag zur Beschaffung eines Multicars zu erteilen. Die Stadtvertretung ist hierüber im Nachgang zwingend zu informieren.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 12

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0