Die Stadtvertretung der Stadt Gützkow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 03.07.2024 den Beschluss gefasst, die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow aufzustellen.
| 1. | Geltungsbereich und Größe |
Der Plangeltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:
| Stadt | Gützkow |
| Gemarkung | Wieck C |
| Flur | 1 |
| Flurstücke | 4, 5/1, 215/1 und 8/24 (tw.) |
Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow beträgt circa 30.585 m².
Der Plangeltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.
| 2. | Anlass der Planänderung und Planungsziele |
Seit 1993 befindet sich bereits eine Feuerwehrtechnsiche Zentrale (FTZ) am Standort in Gützkow. Nach jetzt 30-jähriger Nutzungsdauer ist die Substanz der Baukörper, die 1968 errichtet wurden, an einigen Gebäuden stark geschädigt. Mängel an Fassaden und Dächern sowie energetische Gesichtspunkte machen eine Ersatzlösung erforderlich.
Neben den baulichen Gesichtspunkten entspricht der jetzige Standort nicht mehr den Anforderungen einer modernen und leistungsfähigen Feuerwehrtechnischen Zentrale. Es bestehen schlechte Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und es können Ausbildungen, die per Gesetz gefordert werden, nicht in vollem Umfang angeboten und gewährleistet werden.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße „Am Kleinbahnhof“.
Derzeit befindet sich das Plangebiet gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Eine Bebauung des Grundstückes ist folglich ausgeschlossen.
Das Gebiet befindet sich in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan oder einem Bebauungsplan der derzeit in Aufstellung ist. Das Plangebiet grenzt jedoch genau an den Bebauungsplan Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow.
Mit der Änderung und Ergänzung des o. g. Bebauungsplanes soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung gewährleistet werden.
Als Planungsziele werden benannt:
| - | Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Errichtung einer Feuerwehrtechnische Zentrale einschließlich erforderlichen Nebenanlagen und Infrastruktur unter Berücksichtigung der Anforderungen an Naturschutz und Landschaftspflege. |
Zur Umsetzung der Planungsziele ist die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow erforderlich.
| 3. | Verfahrenshinweise |
Die Planung wird nach §§ 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung ist durchzuführen und ein Umweltbericht zu erarbeiten.
Durch das geplante Vorhaben und die damit einhergehenden Versiegelungen der unbebauten Grundstücksflächen ist ein Verlust von Biotopen zu erwarten. Dieser wird durch geeignete Kompensationsmaßnahem ausgeglichen.
Die 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow erfolgt im Regelverfahren.
Im Regelverfahren wird eine zweimalige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgenommen.
Die im Zusammenhang mit der Planung und Erschließung entstehenden Kosten trägt der Vorhabenträger.
| 4. | Bekanntmachung |
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB im amtlichen Bekanntmachungsblatt des Amtes Züssow „Züssower Amtsblatt“ ortsüblich bekanntgemacht.
Zusätzlich kann die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses auf der Homepage des Amtes Züssow unter www.amt-zuessow.de eingesehen werden.
Gützkow, den 29.07.2024
Verfahrensvermerk:
Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Gützkow im „Züssower Amtsblatt“ am 14.08.2024