1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 der Gemeinde Bandelin
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörenden Anlagen:
Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden
| 1. | im Ergebnishaushalt | von bisher EUR | auf EUR |
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.077.500 | 1.622.400 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.609.800 | 1.685.100 |
| das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen | - 532.300 | - 62.700 |
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| 2. | im Finanzhaushalt | von bisher EUR | auf EUR |
| a) | der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen | 1.043.100 | 1.588.000 |
| der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1] | 1.494.500 | 1.569.800 |
| der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen | - 451.400 | 18.200 |
| b) | der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit | 50.000 | 50.000 |
| der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 50.000 | 95.100 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit | 0,00 | - 45.100 |
festgesetzt.
| Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt | von bisher 0,00 EUR | auf 0,00 EUR. |
| Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt | von bisher 0 EUR | auf 0 EUR. |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt | von bisher 1.718.646,67 EUR | auf 158.800,00 EUR. |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |||
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) | von bisher 360 v. H. | auf 360 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke(Grundsteuer B) | von bisher 440 v. H. | auf 445 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | von bisher 395 v. H. | auf 395 v. H. | |
nicht belegt
| Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt | statt bisher 1,8628 | Vollzeitäquivalente (VzÄ) |
| nunmehr 1,8628 | Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
| 1. | Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt. | |
| 2. | Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 3. | Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt: | |
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| • | Personal- und Versorgungsaufwendungen |
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| • | Aufwendungen für Abschreibungen |
| 4. | Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt. | |
| 5. | Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für laufende Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt. | |
Nachrichtliche Angaben:
Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan ändert sich
| 1. | zum Ergebnishaushalt | ||
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| das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | -3.178.542,00 EUR |
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| auf voraussichtlich | -2.646.242,00 EUR. |
| 2. | zum Finanzhaushalt | ||
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| der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | -894.845,67 EUR |
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| auf voraussichtlich | -234.312,23EUR. |
| 3. | zum Eigenkapital | ||
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| der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres | von bisher | 801.723,27 EUR |
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| auf voraussichtlich | 2.289.467,15 EUR. |
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt die als Anlage beigefügte Nutzungs- und Entgeltverordnung zur Erhebung eines privatrechtlichen Entgeltes für die Nutzung Gemeinderaum Bandelin.
Abstimmungsergebnis:
| Ja-Stimmen: 8 | Nein-Stimmen: 0 | Enthaltungen: 0 |
[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen