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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Gemeindevertretung Bandelin vom 16.07.2025

Öffentlicher Teil:

1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 der Gemeinde Bandelin

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit den dazugehörenden Anlagen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen

a)

der Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen

der Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen[1]

der jahresbezogene Saldo der laufenden

Ein- und Auszahlungen

b)

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

festgesetzt.

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen wird festgesetzt

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt

§ 5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)

b)

für die Grundstücke(Grundsteuer B)

2.

Gewerbesteuer

§ 6 Amtsumlage

nicht belegt

§ 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt

§ 8 Weitere Vorschriften

1.

Die Wertgrenze nach § 4 Absatz 7 GemHVO-Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 Euro festgesetzt.

2.

Von der gegenseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 14 Abs. 1 GemHVO werden hiermit folgende Aufwendungen ausgenommen:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

3.

Aufgrund sachlichen Zusammenhangs wird für folgende Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 14 Abs. 2 GemHVO jeweils per Haushaltsvermerk die gegenseitige Deckungsfähigkeit innerhalb der Aufwands- bzw. Auszahlungsart erklärt:

Personal- und Versorgungsaufwendungen

Aufwendungen für Abschreibungen

4.

Gemäß § 14 Abs. 3 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit innerhalb eines Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk jeweils für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

5.

Gemäß § 14 Abs. 4 GemHVO-Doppik werden die Ansätze für laufende Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes durch Haushaltsvermerk für einseitig deckungsfähig erklärt.

Nachrichtliche Angaben:

Durch den 1. Nachtragshaushaltsplan ändert sich

1.

zum Ergebnishaushalt

das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

2.

zum Finanzhaushalt

der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

3.

zum Eigenkapital

der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

Nutzungs- und Entgeltverordnung Gemeinderaum Bandelin

Die Gemeindevertretung Bandelin beschließt die als Anlage beigefügte Nutzungs- und Entgeltverordnung zur Erhebung eines privatrechtlichen Entgeltes für die Nutzung Gemeinderaum Bandelin.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 8

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 0

[1] einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen