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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Bekanntmachung über die Durchführung von vorbereitenden Arbeiten für die Projekt „B 109 Radweg Karlsburg - Moeckowberg“ und Projekt B 111/B 109 Radweg Moeckowberg - Lühmannsdorf

Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Neustrelitz, Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz, beabsichtigt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit die Errichtung eines straßenbegleitenden Radweges im Zuge der Bundesstraßen 109 bzw. B 111 zwischen Karlsburg und Lühmannsdorf.

Zur Vorbereitung der Planung für den Bau werden im Bereich zwischen Karlsburg und Moeckowberg folgende Vorarbeiten erforderlich:

Baugrunduntersuchungen

Die Vorarbeiten werden im Untersuchungsgebiet voraussichtlich im Zeitraum vom 01. bis 30.09. 2026 durchgeführt. Die Grundstücke folgender Gemarkungen können betroffen sein:

­ Gemarkungen Wrangelsburg

­ Gemarkung Karlsburg

­ Wolgast Stadt

Eine Karte des Untersuchungsraums ist als Anlage beigefügt.

 

 

Nach § 16a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) haben die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.

Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit zur sorgfältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen durchgeführt. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung. Etwaige durch die o. g. Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.

Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, sich direkt mit dem

Straßenbauamt Neustrelitz

Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz

Telefon: 0385 588 83-010

Telefax: 0385 588 83-190

E-Mail: sba-nz@sbv.mv-regierung.de

in Verbindung zu setzen.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschädigung fest.

Straßenbauamt Neustrelitz
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Neustrelitz, Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V).

gez. Jens Krage
Amtsleiter