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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 8/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Beschlüsse der Stadtvertretung vom 02.07.2026

 

Öffentlicher Teil

Eventueller Losentscheid und Zuteilung der Ortsteilvertreter der Ortsteilvertretung Lüssow

In die Ortsteilvertretung Lüssow werden gewählt:

  1. Sdunek, Andrea
  2. Müsebeck, Kai
  3. Lindemeyer, Tim

Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Gützkow über den Entwurf der 10. Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Gützkow i. V. m. der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow

Beschluss:

1.

Geltungsbereich und Größe

Der Plangeltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

Stadt

Gützkow

Gemarkung

Wieck C

Flur

1

Flurstücke

4, 5/1, 215/1 und 8/24 (tw.)

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches beträgt 30.585 m². Der räumliche Geltungsbereich der 10. Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Gützkow ist identisch mit Plangebiet der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow.

2.

Der Entwurf der 10. Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Gützkow mit der Planzeichnung (Teil A) und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und alle im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Anlagen wird in der vorliegenden Fassung von 06-2026 gebilligt.

3.

Der Entwurf der 10. Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Gützkow ist identisch mit dem Plangebiet der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow von 06-2026 besteht aus:

-

Planzeichnung,

-

Begründung einschließlich Umweltbericht

-

artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,

-

den nach Einschätzung der Stadt Gützkow wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

Bebauungspläne sind aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde bzw. der Stadt zu entwickeln.

Die Darstellungen im wirksamen Teilflächennutzungsplan der Stadt Gützkow stehen nicht im Einklang mit den gemeindlichen Zielsetzungen, die im räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 ausgewiesen sind.

In Verbindung mit der Aufstellung der Satzung der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 ist es deshalb erforderlich, die 10. Änderung des wirksamen Teilflächennutzungsplanes der Stadt Gützkow vorzunehmen. Die im räumlichen Geltungsbereich der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 festgesetzte Art der baulichen Nutzung als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO ist auch für den Änderungsbereich im wirksamen Teilflächennutzungsplan der Stadt Gützkow auszuweisen. Derzeit ist der Bereich im wirksamen Teilflächennutzungsplan überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft festgesetzt. Ein geringer Teil ist als Verkehrsfläche festgelegt. Dieser verläuft parallel zur ausgewiesenen Straßenverkehrsfläche für die Greifswalder Straße.

Der Teilflächennutzungsplan wird in einem separaten Bauleitplanverfahren parallel zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow geändert.

Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.

4.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB hat zu erfolgen.

5.

Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss der Stadtvertretung Gützkow über den Entwurf der Satzung zur 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow

1.

Geltungsbereich und Größe

Der Plangeltungsbereich umfasst folgende Flurstücke:

Stadt Gützkow

Gemarkung

Wieck C

Flur

1

Flurstücke

4, 5/1, 215/1 und 8/24 (tw.)

Die Größe des räumlichen Geltungsbereiches der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow beträgt circa 30.585 m².

2.

Der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow mit der Planzeichnung (Teil A), Text (Teil B) und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht und alle im Inhaltsverzeichnis aufgeführten Anlagen wird in der vorliegenden Fassung von 06-2026 gebilligt.

3.

Der Entwurf der Satzung 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow von 06-2026 besteht aus:

-

Planzeichnung,

-

Begründung einschließlich Umweltbericht

-

artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,

-

den nach Einschätzung der Stadt Gützkow wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

Seit 1993 befindet sich bereits eine Feuerwehrtechnsiche Zentrale (FTZ) am Standort in Gützkow. Nach jetzt 30-jähriger Nutzungsdauer ist die Substanz der Baukörper, die 1968 errichtet wurden, an einigen Gebäuden stark geschädigt. Mängel an Fassaden und Dächern sowie energetische Gesichtspunkte machen eine Ersatzlösung erforderlich.

Neben den baulichen Gesichtspunkten entspricht der jetzige Standort nicht mehr den Anforderungen einer modernen und leistungsfähigen Feuerwehrtechnischen Zentrale. Es bestehen schlechte Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter und es können Ausbildungen, die per Gesetz gefordert werden, nicht in vollem Umfang angeboten und gewährleistet werden.

Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Straße „Am Kleinbahnhof“.

Derzeit befindet sich das Plangebiet gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Eine Bebauung des Grundstückes ist folglich ausgeschlossen.

Das Gebiet befindet sich in keinem rechtskräftigen Bebauungsplan oder einem Bebauungsplan der derzeit in Aufstellung ist. Das Plangebiet grenzt jedoch genau an den Bebauungsplan Nr. 2-91 des Gewerbegebietes Greifswalder Straße der Stadt Gützkow.

Die Planung wird nach § 2 ff. BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung wurde durchgeführt.

4.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB hat zu erfolgen.

5.

Der Beschluss ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Nichtöffentlicher Teil

-

Beschluss über den Abschluss Erbbaurechtsbestellungsvertrags mit Einigung und Verkauf der aufstehenden Bebauung

-

Verkauf von Grundbesitz der Stadt Gützkow im Ortsteil Gützkow - Arrondierungsfläche

-

Abschluss des Vertrages zur finanziellen Beteiligung der Kommunen an Windenergieanlagen gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023