Alle Kinder, die bis zum 30.06.2024 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 schulpflichtig.
In diesem Jahr können auch Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 eingeschult werden.
Die im vergangenen Jahr vom Schulbesuch zurückgestellten Kinder müssen erneut bei der Schule angemeldet werden.
Erziehungsberechtigte müssen die Kinder persönlich bis zum 30.10.2023 in der zuständigen Grundschule anmelden. Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch und der Personalausweis der/des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Die Anmeldungen nimmt das jeweilige Sekretariat der Grundschulen entgegen:
für die Grundschule Züssow (für die Schulanfänger aus den Gemeinden Groß Kiesow, Karlsburg, Lühmannsdorf, Wrangelsburg und Züssow):
erfolgt die genaue Terminangabe in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes
für die Regionale Schule mit Grundschule Gützkow (für die Schulanfänger aus den Gemeinden Bandelin, Gribow und der Stadt Gützkow):
erfolgt die genaue Terminangabe in der nächsten Ausgabe des Amtsblattes
für die Grundschule „Villa Kunterbunt“ Anklam (für die Schulanfänger aus den Gemeinden Groß Polzin, Klein Bünzow, Murchin, Schmatzin, Rubkow und Ziethen):
bis zum 30.09.2023
Termine sind möglichst nach vorheriger telefonischer Absprache mit der Schule, unter 03971 210169 zu vereinbaren. Sprechzeiten: Montag von 07.00 Uhr - 14.00 Uhr und freitags von 07.00 Uhr - 11.30 Uhr.
Die Schulanfänger aus den Gemeinden Groß Polzin, Klein Bünzow, Murchin, Schmatzin und Ziethen können auch an der Grundschule Züssow und der Regionalen Schule mit Grundschule Gützkow angemeldet werden.
Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.