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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Stellenausschreibung

Alltagshelfer (m/w/d) in der Kindertagesstätte

Für den Zeitraum vom 01.01.2024 - 31.12.2024

Die Gemeinde Groß Kiesow sucht für ihre kommunale Kindertagesstätte „Bienenhaus“ zum nächstmöglichen Eintrittstermin bis jedoch spätestens zum 01.01.2024 einen Alltagshelfer (m/w/d) zur Entlastung für das pädagogische Personal. Die Arbeitszeit kann von Montag bis Freitag bei 41,9 Std./ monatlich befristet für 12 Monate erfolgen.

Die Kindertagesstätte „Bienenhaus“ in der Gemeinde Groß Kiesow arbeitet nach dem Prinzip der offenen Gruppenarbeit mit einem situationsorientierten Ansatz. Sie bietet Platz für 64 Kinder in altersgemischten Gruppen in den Betreuungsbereichen Krippe, Kindergarten und Hort für Kinder von 3 Monaten bis zur 4. Klasse. Mit den verschiedenen Erlebnisräumen wie Atelier, Bauzimmer, Musik- und Entspannungsraum, Spiel- und Puppenzimmer sowie ein Hortraum bietet die Kindertagesstätte stets eine familiäre Atmosphäre. Dadurch ist eine freie Raumgestaltung gegeben, um den Bewegungsdrang der Kinder in jedem Alter gerecht zu werden. Die Erzieher arbeiten in einem kleinen, offenen und engagierten Team intensiv zusammen, um den Kindern mit Rat und Tat liebevoll und pädagogisch geschult zur Seite zu stehen.

Damit sich die Fachkräfte / Erzieher weiterhin auf die pädagogische Arbeit konzentrieren können, stehen Sie als Alltagshelfer den Fachkräften / Erziehern zur Seite und entlasten diese bei unterstützenden und nicht pädagogischen Tätigkeiten.

Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben:
  • selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten als Alltagshilfe, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und entsprechend der Konzeption der Kindertagesstätte,

  • Hilfe bei der Umsetzung bei der hygienischen Versorgung der Kinder wie zum Beispiel gemeinsames Händewaschen,

  • Unterstützung bei der Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes,

  • Unterstützung im hauswirtschaftlichem Bereich wie zum Beispiel: Aushelfen beim Küchendienst, insbesondere bei der Essensversorgung, Reinigung, Wäschepflege, Desinfektion,

  • Anleitung der Kinder zur gesunden Lebensführung, z.B. gemeinsames Kochen und Backen mit den Kindern,

  • Unterstützung bei der Übergabe der Kinder während der Bring- und Abholzeiten,

  • Begleitung von Ausflügen und Spaziergängen,

  • Mit-Organisation von Veranstaltungen,

  • Materialbeschaffung und Unterstützung auf dem Außengelände.

Die pädagogische Betreuung und frühkindliche Bildung liegen weiterhin ausschließlich in der Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte.

Wir bieten Ihnen:
  • ein motiviertes und professionelles Team,

  • fachlichen Austausch und gegenseitige Unterstützung,

  • vertrauensvolle Zusammenarbeit und regelmäßige Reflexion im Team.

Wir wünschen uns:
  • einen empathischen und freundlichen Umgang mit den Kindern und im Team,

  • Freude an den alltäglichen Hilfestellungen im Alltag einer Kita,

  • Flexibilität, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein.

Das sollten Sie noch wissen:
  • Sie benötigen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis und eine Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz.

  • Eine pädagogische Ausbildung ist nicht notwendig,

  • Als Stundenlohn gilt der allgemein gesetzliche Mindestlohn.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, etc.) möglichst per E-Mail mit dem Betreff „Alltagshilfe“ an folgende Adresse ein: bewerbung@amt-zuessow.de (bitte als Sammeldatei im PDF-Format)

Schriftliche Bewerbungen mit Ihren vollständigen Unterlagen richten Sie bitte mit dem Kennwort „Alltagshelfer“ an folgende Anschrift:

Gemeinde Groß Kiesow

über Amt Züssow

Personalabteilung

Dorfstraße 6

17495 Züssow

Bewerbungsschluss ist am 30. September 2023. (Datum des Posteingangsstempels beim Amt)

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Hinweise zur Bewerbung:

Senden Sie uns bitte keine Bewerbungsmappen und Schutzfolien zu, da sämtliche Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens innerhalb von sechs Monaten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichtet bzw. gelöscht werden. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer schriftlichen Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag bei.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten sowie Fahrkosten werden nicht erstattet.

Hinweise zum Datenschutz bzw. zur Datenerhebung in Bezug auf das Bewerbungsverfahren und die Stellenausschreibung finden Sie unter:

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

Groß Kiesow, den 01.09.2023

gez. Dr. A. Zschiesche
Bürgermeisterin