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Züssower Amtsblatt
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
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Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Lentschow“ Stand 08/2023 nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.10.2023 gebilligte und zur er-neuten Auslegung bestimmte Entwurf des B-Planes Nr. 2 „Solarpark Lentschow“ Stand August 2023 für das Gebiet südlich der Kreisstraße VG 32 und westlich von Lentschow und die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 12.09.2024 bis 17.10.2024

ins Internet unter der Adresse https://www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/aktuelle-beteiligungsverfahren/ eingestellt. Die veröffentlichten Unterlagen sind zusätzlich über das Bau- und Planungsportal M-V (https://www.bauportal-mv.de) zugänglich.

Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Amt Züssow BB Gützkow (Rathaus), Zimmer Nr. 9, Pommersche Straße 27, in 17506 Gützkow während folgender Zeiten

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00Uhr.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

• Stellungnahme der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern vom 29.09.2022 Das Einvernehmen wird hergestellt.

• Gesamtstellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 09.11.2022 Bis zum Abschluss des Planverfahrens ist nachzuweisen, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans aus dem Landschaftsschutzgebiet „Unteres Peenetal und Peene-Haff“ nachzuweisen.

• Nachtrag zur Gesamtstellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 16.12.2022

Die Umweltprüfung ist nicht geeignet in die Abwägung eingestellt zu werden. Ein se- parater Artenschutzfachbeitrag wurde nicht erstellt.

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung

Schutzgut Fläche

Die Fläche des Plangebiets kann aufgrund des ehemaligen Sandabbaus und Teilverfül- lung als anthropogen vorgeprägt eingeschätzt werden, da hier Beeinträchtigungen vor- handen sind. Aufgrund dieser vorhandenen Beeinträchtigungen kann die Fläche des Plangebiets als vorbelastet bezeichnet werden.

Bebauung und Überschirmung von Fläche, die durch landwirtschaftliche Nutzung und Sandabbau Vorbelastungen aufweist und somit Umsetzung des Vorhabens an einen anthropogen stark vorgeprägten Standort.

Die multifunktionalen Kompensationsmaßnahmen auf einer anrechenbaren Fläche von 26.710 m² (80.130 m² anrechenbares Flächenäquivalent) inner- und außerhalb des Plangebiets, bewirken eine naturschutzfachliche Aufwertung für das Schutzgut Fläche, da innerhalb dieser Flächen eine naturschutzfachliche Aufwertung und eine Sicherung vor intensiver Nutzung erfolgt.

Schutzgut Boden

Aufgrund der vorgefundenen Boden- und der Nutzungsformen wurde der Boden im Plangebiet anthropogen geprägt, so dass es sich nach HZE 2018 um Böden mit Funktio- nen allgemeiner Bedeutung handelt. Aufgrund der vorhandenen großflächigen Vorprä- gung bzw. Vorschädigung werden die Böden im Plangebiet mit der Wertstufe 1 bewer- tet. Beeinträchtigte Bodenfunktionen werden durch Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Die multifunktionalen Kompensationsmaßnahmen auf einer anrechenbaren Fläche von 26.710 m² (80.130 m² anrechenbares Flächenäquivalent) inner- und außerhalb des Plangebiets, bewirken eine naturschutzfachliche Aufwertung für das Schutzgut Boden.

Schutzgut Wasser

Durch den jahrelangen Abbau und die danach erfolgte teilweise Verfüllung, bestehen im Plangebiet erhebliche Vorbelastungen, so dass Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser im Plangebiet vorliegen. Aufgrund der vorhandenen großflächigen Vorprägung bzw. Vorschädigung wird das Plangebiet mit der Wertstufe 1 bewertet.

Durch Versickerung vor Ort wird gewährleistet, dass Niederschläge innerhalb des Plan- gebiets versickert werden und somit der örtlichen Vegetation zur Verfügung stehen. Die multifunktionalen Kompensationsmaßnahmen auf einer anrechenbaren Fläche von 26.710 m² (80.130 m² anrechenbares Flächenäquivalent) inner- und außerhalb des Plangebiets, bewirken eine naturschutzfachliche Aufwertung für das Schutzgut Wasser.

Schutzgut Klima/Luft

Im Plangebiet sind nur geringe bis mittlere klimatisch negativ wirkende Beeinträchtigungen vorhanden, so dass hier die Wertstufe 2 angesetzt wird.

Ausreichende Reduzierung der Auswirkungen des Vorhabens durch die multifunktionalen Kompensationsmaßnahmen auf 26.710 m² (80.130 m² anrechenbares Flächenäqui- valent) Fläche innerhalb und außerhalb des Plangebiets. Es erfolgt die Bindung von Stäuben, Windruhe, Sauerstoffproduktion, Luftbefeuchtung und Schallminderung, so dass eine klimatische Verbesserung erfolgt.

Schutzgut Landschaft

Das Orts- und Landschaftsbild im Plangebiet kann aufgrund der vorhandenen Beein- trächtigungen in Form von Bodenabbau und späterer teilweiser Verfüllung, als negativ vorgeprägt bezeichnet werden. Eine vollständige Sichtbarkeit des Areals ist nur aus der unmittelbaren Umgebung gegeben. Auch die teilweise beseitigten Strukturen, die durch die Einstellung der Nutzung im Rah- men der Wiedernutzbarmachung sich sukzessiv angesiedelt hatten, hätten erst nach Jahrzehnten diese Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes teilweise kompensiert, wo- bei sich hier dann wahrscheinlich ein geschlossener Waldbestand aus Kiefer, Pappel, Birke und Eschenahorn, entwickelt hätte.Somit sind optisch negativ wirkende Beeinträchtigungen, in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild im Plangebiet und angrenzender Umgebung, vorhanden, so dass hier die Wertstufe bzw. der Freiraumbeeinträchtigungsgrad 1 angesetzt wird.

Durch den Eingriff erfolgt eine Veränderung des Landschaftsbildes innerhalb des Plan- gebiets, das jedoch schon vor der Baumaßnahme gestört war. Durch die Aufständerung der Solartafeln hebt sich die Photovoltaikanlage von der Umgebung ab. Des Weiteren ist durch die Reflektion des Sonnenlichtes mit störenden Lichtblitzen und -blendungen zu rechnen. Von außen dürfte dies jedoch kaum wahrnehmbar sein, da das Plangebiet durch Lage innerhalb einer ehemaligen Sandgrube und Waldflächen im Norden und Westen, verdeckt wird. Zudem bewirken die Kompensationsmaßnahmen auf einer anre- chenbaren Fläche von 26.710 m² (80.130 m² anrechenbares Flächenäquivalent) inner- und außerhalb des Plangebiets, eine naturschutzfachliche Aufwertung für das Schutzgut Landschaft, da die baulichen Anlagen besser in die Umgebung eingebunden werden und somit eine Minderung der Oberflächenverfremdungen erreicht wird. Es werden of- fene Böden vermieden und zusammen mit den vorhandenen und neu angelegten Vege- tationsflächen, entsteht ein Mosaik unterschiedlicher Flächennutzungen.

Schutzgut Mensch

Optisch negative Auswirkungen auf den Menschen liegen insofern vor, dass die ehema- lige Kiesgrube noch als solche großflächig wahrgenommen werden kann, allerdings nur vollständig aus dem unmittelbaren Umfeld. Aus weiterer Entfernung verhindern das flachwellige Gelände, Wald und linienförmige Gehölzstrukturen, die vollständige Sichtbarkeit des Plangebiets. Das Plangebiet stellt für den Menschen derzeit keine Erholungs- bzw. wirtschaftlich nutzbare Fläche dar, da entsprechende Strukturen fehlen. Da die Nutzung eingestellt wurde und nach derzeitigem Kenntnistand nur dafür zugelassenes Material verfüllt wurde, sind Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erkennbar.

Schutzgut Vegetation/Tierwelt

Der größte Teil der Fläche ist mit einer Krautschicht bewachsen. Nur im Nordteil stehen 3 Birken. Fauna siehe AFB. Das Einbringen von naturnahen, zusammenhängenden Vegetationsstrukturen bewirkt eine Wiederherstellung bzw. Neuerschaffung von standortgerechten Lebensräumen auf 26.710 m² (80.130 m² anrechenbares Flächenäquivalent) Fläche, inner- und außerhalb des Plangebiets, in Nähe zum Eingriff. Somit werden im kleinen Rahmen Biotope inner- und außerhalb des Plangebiets vernetzt, so dass Lebensräume für Tiere verbunden bzw. erweitert werden. Des Weiteren werden Lebens-, Nahrung und Unterschlupfmög- lichkeiten für Tiere verbessert.

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter

Aufgrund des ehemaligen Bodenabbaus mit darauffolgender Verfüllung und Wiedernutz- barmachung, ist mit Kultur- und Sachgütern im Plangebiet nicht zu rechnen.

Für Bodendenkmale gelten die Bestimmungen der Denkmalbehörden des Landes Meck- lenburg-Vorpommern. Eine Beeinträchtigung von Sachgütern kann nach derzeitigem Kenntnisstand nicht festgestellt werden.

Artenschutzfachbeitrag als Bestandteil des Umweltberichtes

Innerhalb des Plangebiets waren 1 x Amsel, 1 x Braunkehlchen, 1 x Dorngrasmücke, 3 x Goldammer, 1 x Grauammer, 1 x Heidelerche, 1 x Kohlmeise, 1 x Feldlerche, 1 x Mönchsgrasmücke, 1 x Neuntöter und 1 x Rohrammer Brutvögel. Es brüteten somit 11 Vogelarten im Plangebiet.

Innerhalb des Plangebiets wurden im Bereich der Aufschüttung an der Nord- und West- grenze des Plangebiets insgesamt 11 Zauneidechsen vorgefunden.

Es wurden Vermeidungsmaßnahme und CEF-Maßnahmen vorgesehen.

Die Bekanntmachung der Internetseite, unter der der Entwurf Stand 08/2023 mit Begrün- dung und die obengenannten Unterlagen eingesehen werden können, wird im Züssower Amtsblatt bekanntgemacht. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung im Internet unter der Adresse „www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/aktuelle-beteiligungsver- fahren“ eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung und die ins Internet einzustellenden Un- terlagen sind auch über das Bau- und Planungsportal M-V zugänglich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben wer- den. Die Stellungsnahmen sollten elektronisch über mittelt werden an folgende Ad- resse: n.schmidt@amt-zuessow.de; bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit

§ 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prü- fung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Murchin, den 22.08.2024

Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Murchin im „Züssower Amtsblatt“ am 11.09.2024

Murchin, den 22.08.2024