Titel Logo
Züssower Amtsblatt
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Informationen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Murchin Stand 11/2023 nach § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 15.04.2024 gebilligte und zur er-neuten Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans Stand November 2023 für das Gebiet südlich der Kreisstraße VG 32 und westlich von Lentschow und die Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden

vom 12.09.2024 bis 17.10.2024

ins Internet unter der Adresse https://www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/aktuelle-beteiligungsverfahren/ eingestellt.

Die veröffentlichten Unterlagen sind zusätzlich über das Bau- und Planungsportal M-V (https://www.bauportal-mv.de) zugänglich.

Zusätzlich erfolgt eine öffentliche Auslegung im Amt Züssow BB Gützkow (Rathaus), Zimmer Nr. 9, Pommersche Straße 27, in 17506 Gützkow während folgender Zeiten

Dienstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Freitag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar und liegen ebenfalls aus:

  • Stellungnahme des BUND vom 29.04.2022

    Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet.

  • Gesamtstellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 09.11.2022 Das Plangebiet befindet sich im Landschaftsschutzgebiet.

  • Nachtrag zur Gesamtstellungnahme des Landkreises Vorpommern-Greifswald vom 16.12.2022

Die Umweltprüfung ist nicht geeignet in die Abwägung eingestellt zu werden.

Im Rahmen des B-Plan Verfahrens sind artenschutzrechtliche Konflikte zu klären.

Um die gesetzlich geschützten Biotope ist ein Pufferstreifen von 20 m einzuhalten.

Umweltbericht als Bestandteil der Begründung

Schutzgut Mensch

Der Planbereich liegt im Außenbereich. In über 500 m Entfernung in der Ortslage Lentschow, befindet sich die nächstgelegene Wohnnutzung. Eine Beeinträchtigung ist aufgrund der Entfernung nicht zu erwarten. Das unmittelbare Plangebiet hat für die Erholung keine Bewandtnis. Bebauung und Überschirmung von Fläche, die durch landwirtschaftliche Nutzung und Sandabbau Vorbelastungen aufweist und somit Umsetzung des Vorhabens an einen anthropogen stark vorgeprägten Standort.

Aufgrund der Entfernung sind keine Beeinträchtigungen von Wohn- und Erholungsfunktionen zu erwarten.

Schutzgut Arten- und Lebensräume

Es handelt sich bei dem betrachteten Planungsraum um einen durch den ehemalige Sandabbau geprägte Fläche, die teilweise mit Bauschutt belastetem Material aufgeschüttet wurde. Die Fläche unterliegt keiner wirtschaftlichen Nutzung.

Westlich des Vorhabenstandortes gibt es ein kartiertes gemäß § 30 BNatSchG i. V. m. § 20 NatSchAG gesetzlich geschütztes Biotop. Laut erster Fortschreibung des gutachterlichen Landschaftsrahmenplans Vorpommern liegt das Plangebiet außerhalb eines Biotopverbundsystems.

Es wurden keine faunistischen Aufnahmen zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt. Zum Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Lentschow“, der im Parallelverfahren aufgestellt wird, wurde der Artenschutz abgearbeitet.

Die Fläche wird teilweise von Solarmodulen überdeckt und verschattet, so dass sich die Standortverhältnisse hinsichtlich Licht und Wasser verändern.

Erforderliche Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ersatz werden im Rahmen der Bebauungsplanung ermittelt.

Schutzgut Wasser

Südwestlich des Plangebietes befindet sich ein permanentes Kleingewässer. Es wird erhalten. Der Geltungsbereich liegt nicht in einer Trinkwasserschutzzone.

Es erfolgen keine Reduktion der Grundwasserbildung und kein erhöhter Abfluss.

Oberflächengewässer werden nicht beeinträchtigt.

Schutzgut Boden

Insgesamt ist von einer großen Beeinträchtigung der natürlichen Bodensituation auszugehen. Als Überbleibsel der ehemaligen Recyclinganlage sind Teilversiegelungen durch Aufschüttungen vorhanden.

Es erfolgt Bodenversiegelung durch Fundamente der Modultische und Trafostationen.

Schutzgut Klima/Luft

Vorbelastungen der Luft z. B. durch Gewerbebetriebe sind nicht bekannt.

Die Photovoltaikanlage beeinträchtigt keine wichtigen Luftaustauschbahnen. Das Vorhaben zieht keine erheblichen klimatischen Auswirkungen nach sich.

Schutzgut Landschaft

Der Geltungsbereich liegt in der Landschaftszone Vorpommersches Flachland in der Großlandschaft Vorpommersche Lehmplatten und dort in der Landschaftseinheit Lehmpatten nördlich der Peene. Der Gutachtliche Landschaftsrahmenplan Vorpommern schätzt das Landschaftsbildpotential als sehr hoch ein. Der angrenzende Wald hat sicher ein hohes Landschaftsbildpotential. Das natürliche Relief wurde durch den Sandabbau völlig verändert. Aus der freien Landschaft ist der überwiegende Teil des ehemaligen Tagebaus nicht einsehbar. Dazu tragen auch die vorhandenen Gehölze am Westrand der Fläche bei. Es sind Vorbelastungen durch den Bodenabbau und die Auffüllungen vorhanden.

Der angrenzende Wald, die vorhandenen Gehölze im Geltungsbereich und die vorhandene Topografie des Geländes unterbinden die Sichtbarkeit der Freiflächenanlage wesentlich. Das Landschaftsbild wird nicht erheblich beeinträchtigt.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Es sind keine Bau- und Bodendenkmale bekannt.

Natura 2000 - Gebiete

Aufgrund der großen Entfernung hat der Planbereich keine Auswirkungen auf die Schutzgebiete.

Fläche

Eine anthropogen vorbelastete, 5,1 ha große Fläche westlich von Lentschow im Außenbe-reich wird einer neuen Nutzung zugeführt. Neue Zufahrten werden nicht geschaffen.

Die Bekanntmachung der Internetseite, unter der der Entwurf Stand 11/2023 mit Begrün- dung und die oben genannten Unterlagen eingesehen werden können, wird im Züssower Amtsblatt bekanntgemacht. Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung im Internet unter der Adresse https://www.amt-zuessow.de/bekanntmachungen/aktuelle-beteiligungsverfahren/ eingestellt. Der Inhalt der Bekanntmachung und die ins Internet einzustellenden Unterlagen sind auch über das Bau- und Planungsportal M-V zugänglich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben wer- den. Die Stellungsnahmen sollten elektronisch über mittelt werden an folgende Adresse n.schmidt@amt-zuessow.de; bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt- Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte gel tend machen können.

Bekannt gemacht entsprechend der Hauptsatzung der Gemeinde Murchin im „Züssower Amtsblatt“ am 11.09.2024.