Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Nord-Rügen,
Wahlen sind die demokratische Grundlage der Europäischen Union bis hin zur gemeindlichen Ebene. Diese finden je nach staatlicher Ebene und entsprechender Regelung regelmäßig alle 4 bis 7 Jahre statt.
Für die Organisation und insbesondere die Durchführung von Wahlen werden viele helfende Hände benötigt. Nur mit einer ausreichenden personellen Ausstattung ist es möglich, die Wahlen nach rechtsstaatlichen Bestimmungen auch ordnungsgemäß durchzuführen. Dafür sucht das Amt Nord-Rügen, möglichst auf Dauer, engagierte und zuverlässige Einwohnerinnen und Einwohner.
Durch Ihre Teilnahme und Mithilfe wird die Bildung von Wahlvorständen erst möglich!
Der Wahlvorstand und seine Aufgaben:
Als Einwohnerinnen und Einwohner können Sie aktiv in den Wahllokalen bei den Wahlen mitwirken und vielseitige Aufgaben im Wahlvorstand wahrnehmen. Ein Wahlvorstand ist jeweils für einen Wahlbezirk zuständig. Der Wahlvorstand setzt sich aus mindestens fünf Personen zusammen. Darunter befindet sich ein/e Wahlvorsteher/in, deren Stellvertretung, die Schriftführung und Beisitzer. Im Amtsbereich Nord-Rügen ist geplant, die Wahlvorstände — je nach Gemeindegröße — mit bis zu neun Personen zu besetzen. Die anfallenden Aufgaben können Sie untenstehend nachlesen.
Berufung und Einsatz am Wahltag:
Der Wahlvorstand wird für den jeweiligen Wahltag sowie den Tag einer möglichen Stichwahl berufen.
Der Wahlvorstand trifft sich am Wahltag um 07:30 Uhr.
Alle Mitglieder finden sich spätestens 17:45 Uhr wieder im Wahllokal ein, da dann durch den gesamten Wahlvorstand alle Stimmen ausgezählt, die Niederschriften gefertigt und die Wahlergebnisse festgestellt werden.
Schulungen und Informationsmaterial:
Die/der Wahlvorsteher/in, dessen Stellvertretung sowie die Schriftführung erhalten aufgabenbezogene Schulungen. Dabei wird insbesondere auf die Wahlorganisation, -vorbereitung und -durchführung sowie Besonderheiten der einzelnen Wahlen eingegangen. Dem gesamten Wahlvorstand wird rechtzeitig vor der Wahl Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Die Beisitzer erhalten durch die/den Vorsteher/in ihre Einweisung.
Aufwandsentschädigung und Verpflegung:
Der Amtsausschuss hat für den gesamten Amtsbereich eine einheitliche Aufwandsentschädigung beschlossen. Diese wird je nach Funktion wie folgt eingestuft:
| Wahlvorsteher/in und Stellvertretung | = | 35,00 € |
| Schriftführung | = | 30,00 € |
| Beisitzer | = | 30,00 € |
Weitere Informationen:
Informationen und Material zum Wahlvorstand finden Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin (www.bundeswahlleiterin.de), der Seite des Landeswahlleiters (https://www.laiv-mv.de/VVahlen/Landeswahlleitung). Gern stehen wir Ihnen auch persönlich, telefonisch oder per Mail für Fragen zur Verfügung.
Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Wenn Sie sich für die Ausübung des Ehrenamtes interessieren und bewerben möchten oder im Vorfeld Fragen hierzu haben, melden Sie sich bitte bei Frau Schulze - telefonisch unter 038302-800212, elektronisch unter wahlbuero@amt-nord-ruegen.de, persönlich in der Amtsverwaltung im Zimmer 2.02 oder schriftlich unter Amt Nord-Rügen, Gemeindewahlbehörde, Ernst-Thälmann-Straße 37, 18551 Sagard.
Hinweis: Zu Zwecken der Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten gespeichert. Mit Abgabe der Bewerbung wird das Einverständnis zur Speicherung personenbezogener Daten im Sinne des DSG M-V vorausgesetzt.
| gez. G. von der Aa | gez. S. Schulze |
| Gemeindewahlleiter | stellvertretende Gemeindewahlleiterin |