Die Altenkirchener Wohnungsbau AG, als hundertprozentige Tochter der Gemeinde Altenkirchen, gibt bekannt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 abgeschlossen ist und der Prüfbericht durch den Landesrechnungshof gemäß § 14 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz geprüft wurde.
Der Bericht einschließlich des Lageberichtes liegt während der Zeit vom 31.03.2025 bis zum 07.04.2025 in unseren Geschäftsräumen während der Bürozeiten gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz MV zur Einsichtnahme offen.
Den vollständigen Prüfungsvermerk und den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes können Sie darüber hinaus auch unter folgender Internetadresse: www.akag.de / Veröffentlichungen / Veröffentlichungen Jahresabschlüsse / Altenkirchener Wohnungsbau AG / JAB 2023 einsehen.
Altenkirchen, 03.02.2025
Altenkirchener Wohnungsbau AG
Neue Straße 50
18556 Altenkirchen