Anwesende auf dem Foto von links nach rechts: Herrn Dieter Thomas (Gemeindevertreter), Frau Birgit Hasselberg (stellv. Bürgermeisterin), Herr Heiko Miraß (parlamentarischer Staatssekretär), Herrn Thomas Mielke (Bürgermeister), Herrn Martin Gips (Gemeindevertreter), Herrn Bernd Radeisen (Gemeindevertreter)
Die Gemeinde Glowe führt bereits seit dem 1. Februar 2024 die dem Gemeindenamen nachgestellte Bezeichnung „Staatlich anerkanntes Seebad“. Daraufhin hat die Gemeinde Glowe im März 2024 einen Antrag auf Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 6. März 2024 an das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung gestellt für die Verleihung der kommunalverfassungsrechtlichen Bezeichnung „Ostseebad“ gemäß § 8 Absatz 4 Satz 1 KB M-V gestellt. Dieser wurde durch das Ministerium positiv entschieden.
Am 13.05.2024 fand die Übergabe der Urkunde zur Verleihung der kommunal-verfassungsrechtlichen Bezeichnung „Ostseebad“ durch den parlamentarischen Staats-sekretär Herrn Heiko Miraß in Glowe statt.
Zitat Heiko Miraß: Glowe bietet seinen Gästen alles, was man sich von einem Ostseebad wünscht, eine Strandpromenade, ärztliche Versorgung, Kulturveranstaltungen und eben eine traumhafte Lage an der Ostsee mit einem der schönsten Strände in unserem Land. Mit dem Titel „Ostseebad“ nun auch zu werben ist eine gute Idee. Nach der Verleihung des Titels „Staatlich anerkanntes Seebad“ vor einigen Wochen konnte nun auch die Erweiterung auf den Begriff „Ostseebad“ von der Landesregierung bestätigt werden. Herzlichen Glückwunsch!
Die Gemeinde Ostseebad Glowe freut sich sehr über die Verleihung der Bezeichnung „Ostseebad“.