Aus gegebenen Anlass möchten wir noch einmal alle Bürger bitten, Rücksicht aufeinander zu nehmen und nicht am Sonntagmittag Rasen zu mähen oder anderen Lärm zu verursachen.
(1) Im Amtsbereich Nord-Rügen gelten werktags folgende Ruhezeiten:
(2) Nachtruhe - von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr und Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr am Samstag. Im Übrigen gilt das Gesetz über Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz Mecklenburg-Vorpommern - FTG M-V).
(1) Während der Ruhezeiten ist es verboten, solchen Lärm zu verursachen, durch den andere Personen in ihrer Ruhe gestört werden. Spezialgesetzliche Regelungen bleiben davon unberührt.
(2) Als lärmverursachende Tätigkeiten gelten neben der Benutzung von Geräten und Maschinen entsprechend der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmverordnung - 32. BlmSchV) vom 26. Januar 2010 (BGBI. I S. 38), zuletzt geändert durch 1 Artikel 1 der Verordnung vom 13. Oktober 2021 (BGBI. I S. 4676), insbesondere das Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Rasenmähen, Trimmen und ähnliche Tätigkeiten.
(3) Wertstoffcontainer dürfen während der Ruhezeiten nicht genutzt werden.