Die Altenkirchener Wohnungsbau AG, als hundertprozentige Tochter der Gemeinde Altenkirchen, gibt bekannt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 abgeschlossen ist und der Prüfbericht durch den Landesrechnungshof gemäß § 14 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz geprüft wurde.
Der Bericht einschließlich des Lageberichtes liegt während der Zeit vom 26.09.2023 bis zum 05.10.2023 in unseren Geschäftsräumen während der Bürozeiten gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz MV zur Einsichtnahme offen.
Den vollständigen Prüfungsvermerk und den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes können Sie darüber hinaus auch unter folgender Internetadresse:
www.akag.de / Veröffentlichungen / Veröffentlichungen Jahresabschlüsse / Altenkirchener Wohnungsbau AG / JAB 2021 einsehen.
Altenkirchen, 29.08.2023