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Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Nord-Rügen
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Freigabe des Jahresabschlussberichtes auf den 31.12.2021 nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

Die Altenkirchener Wohnungsbau AG, als hundertprozentige Tochter der Gemeinde Altenkirchen, gibt bekannt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 abgeschlossen ist und der Prüfbericht durch den Landesrechnungshof gemäß § 14 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz geprüft wurde.

Der Bericht einschließlich des Lageberichtes liegt während der Zeit vom 26.09.2023 bis zum 05.10.2023 in unseren Geschäftsräumen während der Bürozeiten gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz MV zur Einsichtnahme offen.

Den vollständigen Prüfungsvermerk und den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes können Sie darüber hinaus auch unter folgender Internetadresse:

www.akag.de / Veröffentlichungen / Veröffentlichungen Jahresabschlüsse / Altenkirchener Wohnungsbau AG / JAB 2021 einsehen.

Altenkirchen, 29.08.2023

Altenkirchener Wohnungsbau AG
Neue Straße 50
18556 Altenkirchen
-Der Vorstand-