Titel Logo
Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Nord-Rügen
Ausgabe 4/2023
Amtliche Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Brandschutz an Silvester

Sehr geehrte Einwohner, Urlauber, Gäste und Vermieter aller amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Nord Rügen,

mit diesem Schreiben möchten wir aus gegebenen Anlass auf die Ereignisse hinweisen, die sich bei einem Brand in der Silvesternacht in Groß-Zicker ereignet haben.

Durch einen Feuerwerkskörper ist hier ein bewohntes Haus völlig abgebrannt. Die Feuerwehrleute mussten Menschen aus diesem brennenden Haus retten. Im selben Jahr wurde das entsprechende Gesetz geändert.

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes, in Kraft getreten am 1. Oktober 2009 im Bundesblatt, wurde auch § 23 der Ersten VO zum Sprengstoffgesetz geändert. § 23 Abs. 1 Sprengstoffgesetz ist wie folgt gefasst:

„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“

Natürlich ist uns bewusst, dass in der Silvesternacht das Neue Jahr mit Raketen und ähnlichen Feuerwerkskörpern begrüßt wird. Suchen Sie bitte hierfür geeignete Plätze auf, auch wenn sich diese nicht unmittelbar an Ihrem Haus, Ihrer Unterkunft befinden.

Damit es dahingehend keine Ereignisse in der Silvesternacht gibt, fordern wir Sie im Interesse aller und zur Wahrung des Brandschutzes auf, diese Festlegungen unbedingt einzuhalten. Gleichzeitig erwarten wir, dass Sie die bei Ihnen wohnenden Urlauber und Gäste in unseren Gemeinden auf diese Bestimmungen hinweisen und um deren Einhaltung ersuchen.

Ihr Bürgeramt