— Altenkirchen, 04.12.2025
Die Altenkirchener Wohnungsbau AG, als hundertprozentige Tochter der Gemeinde Altenkirchen, gibt bekannt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 abgeschlossen ist und der Prüfbericht durch den Landesrechnungshof gemäß § 14 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz geprüft wurde.
Der Bericht einschließlich des Lageberichtes liegt während der Zeit vom 05.01.2026 bis zum 16.01.2026 in unseren Geschäftsräumen während der Bürozeiten gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz MV zur Einsichtnahme offen.
Den vollständigen Prüfungsvermerk und den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes können
Sie darüber hinaus auch unter folgender Internetadresse:
www.akaq.de / Veröffentlichungen 1 Veröffentlichungen Jahresabschlüsse / Altenkirchener Wohnungsbau AG / JAB 2024 einsehen.
Altenkirchener Wohnungsbau AG
Neue Straße 50
18556 Altenkirchen