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Amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Nord-Rügen
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Freigabe des Jahresabschlussberichtes 2024

 —  Altenkirchen, 04.12.2025

Freigabe des Jahresabschlussberichtes auf den 31.12.2024 nach Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern

Die Altenkirchener Wohnungsbau AG, als hundertprozentige Tochter der Gemeinde Altenkirchen, gibt bekannt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 abgeschlossen ist und der Prüfbericht durch den Landesrechnungshof gemäß § 14 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz geprüft wurde.

Der Bericht einschließlich des Lageberichtes liegt während der Zeit vom 05.01.2026 bis zum 16.01.2026 in unseren Geschäftsräumen während der Bürozeiten gemäß § 14 Abs. 5 Kommunalprüfungsgesetz MV zur Einsichtnahme offen.

Den vollständigen Prüfungsvermerk und den Feststellungsvermerk des Landesrechnungshofes können

Sie darüber hinaus auch unter folgender Internetadresse:

www.akaq.de / Veröffentlichungen 1 Veröffentlichungen Jahresabschlüsse / Altenkirchener Wohnungsbau AG / JAB 2024 einsehen.

Altenkirchener Wohnungsbau AG

Neue Straße 50

18556 Altenkirchen

Der Vorstand