Die Sars-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Brandenburg wurde zum 01. März 2023 aufgehoben. Damit entfallen die letzten verbliebenen landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen.
Hintergrund der Entscheidung: Die Bundesregierung hat angekündigt, aufgrund der stabilen Infektionslage fast alle bundesweit geltenden Test- und Maskenpflichten nach § 28b Absatz 1 Infektionsschutzgesetz zum 01. März 2023 auszusetzen und damit enden zu lassen. Lediglich die FFP2-Maskenpflicht für Besucher:innen von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie für Patient:innen in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen soll weiterhin bis zum 07. April 2023 gelten.