Der kommunale Wärmeplan ist ein strategisches Planungsinstrument zur geordneten und langfristigen Entwicklung der örtlichen Wärmeversorgung. Rechtsgrundlage ist das Wärmeplanungsgesetz (WPG), dass die Länder und Kommunen verpflichtet, eine flächendeckende Wärmeplanung durchzuführen. Der Wärmeplan dient der systematischen Erhebung und Auswertung des gegenwärtigen Wärmebedarfs, der bestehenden Versorgungsstrukturen sowie der in Betracht kommenden Potenziale erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme. Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge eine klimaverträgliche, wirtschaftliche und langfristig sichere Wärmeversorgung sicherzustellen sowie die hierfür erforderlichen infrastrukturellen und ordnungsrechtlichen Entscheidungen bis zum Zieljahr 2045 vorzubereiten.
Gemäß § 7 i. V. m. § 13 Abs. 4 des Wärmeplanungsgesetzes ist der Entwurf des kommunalen Wärmeplanes der Öffentlichkeit sowie den in Ihren Aufgabenbereichen berührenden Behörden, Träger öffentlicher Belange und sonstigen Beteiligten für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen zur Einsichtnahme vorzulegen.
Der Entwurf des kommunalen Wärmeplanes der Stadt Kyritz wird in der Zeit
vom 23.03.2026 bis einschließlich 27.04.2026
auf der Internetseite der Stadt Kyritz über folgende Adresse:
https://www.kyritz.de/seite/496291/pl%C3%A4ne-in-der-offenlage.html
veröffentlicht. Ergänzend werden die Unterlagen im Rathaus der Stadt Kyritz, Marktplatz 1, 16866 Kyritz, im Sekretariat des Amtes für Stadtentwicklung und Bauen, vom 23.03.2026 bis einschließlich 27.04.2026, während der Dienstzeiten:
| Montag | 08:00 - 12:00 Uhr | und | 13:00 - 15:00 Uhr |
| Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr | und | 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | und | 13:00 - 15:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr | und | 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr | ||
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Einsichtnahmen sind nach Terminabsprache auch außerhalb dieser Zeiten möglich.
Während der öffentlichen Auslegung hat jedermann die Möglichkeit, Einsicht zu nehmen. Bedenken und Anregungen können von jedermann zudem schriftlich beim Amt für Stadtentwicklung und Bauen eingereicht oder während der genannten Sprechzeiten zur Niederschrift gebracht werden. Diese Stellungnahmen sollen vorwiegend elektronisch (per Email an bauamt@kyritz.de und klimaschutz@kyritz.de) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen werden nicht berücksichtigt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Kyritz, den 24.02.2026