Was ändert sich in der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025?
(Anwendung des Grundsteuer-Reformgesetzes des Bundes vom 26.11.2019)
Von der Grundsteuerreform sind ca. 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten in ganz Deutschland betroffen. Die Reform stellt damit eines der größten Projekte der Steuerverwaltung in der deutschen Nachkriegsgeschichte dar. Seit Jahrzehnten wurde immer wieder über eine Reform der Grundsteuer diskutiert. Die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Frist zur Umsetzung endet jetzt zum 31.12.2024.
| 1. | Was ist die Grundsteuer |
Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, die auf vorhandenen Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes erhoben wird. Gezahlt wird die Grundsteuer grundsätzlich von den Eigentümern und Eigentümerinnen des Grundbesitzes.
Sie wird in der Stadt Kyritz in folgende Bereiche unterteilt:
Grundsteuer A - Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
Grundsteuer B - bebaute und unbebaute Grundstücke
Die Grundsteuer wird nach den Eigentumsverhältnissen jeweils zum 01.01. eines Jahres festgesetzt. Ergeben sich Änderungen der Verhältnisse, werden diese jeweils erst zu Beginn des Folgejahres bescheidwirksam.
| 2. | Warum wird die Grundsteuer reformiert |
Die bisherige Berechnung der Grundsteuer basiert auf alten Grundstückwerten, welche in den neuen Bundesländern aus Einheitswerten des Jahres 1935 und in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 beruhen. Da sich die Werte der Grundstücke unterschiedlich entwickelt haben, kam es zu steuerlichen Ungleichbehandlungen, welche das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert hat.
Bund und Länder einigten sich im November 2019 auf das Grundsteuer-Reformgesetz, welches das sogenannte Bundesmodell regelt. Gleichzeitig hatten die Länder die Möglichkeit, vom Bundesmodell abweichende Regelungen zu treffen. Brandenburg hat sich für das Bundesmodell entschieden.
Die alten Einheitswerte verlieren im Zuge der Grundsteuerreform ihre Gültigkeit. Die Grundsteuer konnte seither zwar in ihrer bisherigen Form bis zum 31.12.2024 weiter erhoben werden, ab dem 01.01.2025 muss die Berechnung jedoch auf Grundlage des neuen Rechts angewendet werden.
| 3. | Was ändert sich durch die Reform |
Das Gesetz beinhaltet, dass der gesamte Grundbesitz in Deutschland auf den Stichtag 01.01.2022 neu bewertet wird, wofür die Eigentümer und Eigentümerinnen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes gegenüber dem zuständigen Finanzamt fristgerecht zu einzureichen hatten.
Auf dieser Grundlage erfolgt vom zuständigen Finanzamt die Hauptfeststellung der neuen Einheitswerte auf den 01.01.2022 und der damit verbundenen Steuermesszahl auf den 01.01.2025.
Diese Bescheide stellen eine verbindliche Grundlage für die Stadt Kyritz zur Erhebung der Grundsteuer dar.
Grundsteuer A wird für land- und forstwirtschaftliche Flächen und Grundsteuer B für unbebauten/ bebauten Grundbesitz unter Anwendung des jeweiligen Hebesatzes der Gemeinde berechnet.
| 4. | Was bedeutet das für Ihre eigene Grundsteuer |
Zum 01.01.2025 wird die neue Regelung zur Grundsteuer in Kraft treten.
Wichtig für Sie als Eigentümer ist dann die Frage, wie sich der Wert der Immobilie durch die Berechnung nach neuem Recht verändert hat. Ob die Immobilie zu den besonders wertvollen, weniger wertvollen oder eher durchschnittlichen gehört, darüber entscheidet das neue Grundsteuerrecht des Bundes, welches durch den Grundsteuer-Messbescheid festgestellt wird.
Weil sich mit der Reform sämtliche Grundsteuerwerte verändern, müssen alle Gemeinden, so auch die Stadt Kyritz, ihre Hebesätze rechnerisch für die Sicherstellung einer aufkommensneutralen Verteilung der Grundsteuer neu ermitteln.
Um dieser aufkommensneutralen Verteilung nachzukommen, kann eine Festlegung der Hebesätze jedoch erst nach einer fast vollumfänglichen Feststellung der Grundbesitzwerte zum 01.01.2022 und der Steuermesszahlen zum 01.01.2025 durch die Finanzverwaltung nachgekommen werden.
Aufgrund der Vielzahl von bisher nicht geführten Grundstücken bzw. auch bisher nicht eingereichten Grundsteuererklärungen kann der Bearbeitungsstand der Finanzverwaltung aktuell noch nicht abgewogen werden.
| 5. | Was bedeutet Aufkommensneutralität |
Die Grundsteuerreform ist insgesamt aufkommensneutral auszugestalten.
Das bedeutet, dass die GESAMTHEIT der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen nicht mehr oder weniger Grundsteuer zu zahlen haben, sich jedoch die individuellen Steuerzahlungen verändern. Das ist die zwingende Folge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.
Aufkommensneutralität bedeutet, dass die Stadt Kyritz nach Umsetzung der Reform im Jahr 2025 ähnlich viel an Grundsteuer einnimmt, wie in den Jahren vor der Reform. Die Reform als Solche ist also kein Grund dafür, dass sich das Aufkommen verändert.
Aufkommensneutral bedeutet jedoch nicht, dass die individuelle Grundsteuer gleichbleibt.
| 6. | Darf das Grundsteueraufkommen in 2025 überhaupt erhöht werden |
Die Stadt Kyritz wird wegen der Reform das Grundsteueraufkommen nicht erhöhen. Dennoch kann es konkrete Zwänge geben, unabhängig von der Reform, die Grundsteuer anzuheben. Das ist rechtlich in jedem Fall zulässig, da die Gemeinden z.B. gesetzlich verpflichtet sind, ihre Haushalte auszugleichen.
Wenn sich Ihre individuelle Grundsteuer ab 2025 im Vergleich zu Vorjahren dagegen deutlich erhöht oder verringert, wird dies vor allem an der Neubewertung Ihres Grundstückes auf Basis des reformierten Grundsteuerrechts liegen.
| 7. | Wie hoch ist die neue Grundsteuer und ab wann steht sie fest |
Die vom Finanzamt zum 01.01.2025 ermittelte Steuermesszahl und der jeweils für die Grundsteuerart gültige prozentuale Hebesatz der Gemeinde ermitteln die zu zahlende Grundsteuer.
Wie sich Ihre Grundsteuerzahlungen verändern werden, lässt sich nicht pauschal beantworten, insbesondere weil die gegenwärtigen Grundsteuerzahlungen sehr unterschiedlich verteilt sind.
Wesentlich ist die Wertentwicklung des jeweiligen Grundbesitzes nach neuem Recht im Vergleich zum alten Recht. Die Stadt Kyritz hat auf diese Wertfeststellung keinen Einfluss. Die neue Grundsteuer ist auf Grundlage der neuen Werte ab dem 01.01.2025 zu zahlen.
Auf Grund der bisher nicht vollständig veranlagten Grundstückswerte durch die Finanzämter ist der Zeitpunkt für eine Festsetzung der neuen Grundsteuerbescheide aktuell noch nicht gegeben.
Die jeweils ab dem 01.01.2025 gültigen Hebesätze werden in der Haushaltssatzung bzw. in einer eigenen Hebesatzsatzung zur Grundsteuer erst noch neu festgelegt. Der Beschluss über die Festsetzung der Höhe des Hebesatzes kann rückwirkend bis zum 30.06. mit Wirkung auf den 01.01. gefasst werden.
Der Versand aller neuen Grundsteuerbescheide erfolgt demzufolge erst im Kalenderjahr 2025.
In der Oktober-Ausgabe 2024 des Kyritzer Knatterblattes erhalten Sie weitere Informationen zum aktuellen Stand der Grundsteuerreform in der Stadt Kyritz.