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Kyritzer Knatterblatt
Ausgabe 2/2025
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Erweiterte Meldepflicht für Hunde gem. HundehV des Landes Brandenburg

Mit der neuen Hundehalteverordnung gibt es seit dem 01.07.2024 eine Anmelde- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab der achten Lebenswoche. Hundehalter müssen ihren Hund also chippen lassen und beim Ordnungsamt anmelden.

Bislang mussten nur schwere und große Hunde gekennzeichnet und angezeigt werden. Diese Pflicht wird nunmehr auf alle Hunde, die älter als acht Wochen sind, ausgeweitet. Dabei ist es egal, ob sie gefährlich sind oder nicht.

Die steuerliche und die ordnungsbehördliche Anmeldung des Hundes sind unabhängig voneinander zu betrachten. Eine schon vorgenommene steuerliche Anmeldung Ihres Hundes entbindet Sie nicht von der Anzeigepflicht beim Ordnungsamt der Stadt Kyritz.

Zur Vereinfachung für den Bürger stellt die Stadt Kyritz über die Homepage ein Formular zur Verfügung, mit dem beide Anmeldungen in einem Schritt erfolgen können. Das Formular eignet sich für neu angeschaffte Hunde oder Zuzüge. Sollte Ihr Hund bereits steuerlich angemeldet sein, melden Sie sich bitte bei den Mitarbeitern des Ordnungsamtes für die ordnungsbehördliche Nachmeldung Ihres Vierbeiners.

Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales ist für die ordnungsbehördliche Anmeldung eine Gebühr in Höhe von 15,00 € zu entrichten. Diese Gebühr fällt für jede Anmeldung beim Ordnungsamt an - unabhängig davon, ob es sich um eine komplette Neuanmeldung eines Hundes oder eine Nachmeldung eines bereits steuerlich erfassten Hundes handelt.

Wer der Anzeige- und Kennzeichnungspflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden.

Mit der neuen Verordnung schafft das Land Brandenburg außerdem die Einstufung von Hunden als gefährliche Hunde aufgrund der Rasse ab. Zukünftig sollen vor allem das Verhalten des Hundes und die Sachkunde der Halterin oder des Halters entscheidend für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Hundes sein.

Sensibilisierung zum Umgang mit Hundekot

Die Hinterlassenschaften von Hunden sorgen immer wieder für Unmut in der Stadt Kyritz und in den Ortsteilen. Vorgeschrieben ist, dass durch Tiere verursachte Verunreinigungen unverzüglich durch die Tierhalter oder mit der Führung der Tiere beauftragten Personen zu beseitigen sind. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einer Geldbuße von bis zu 35,00 € geahndet werden.

Hundeführer müssen geeignete Reinigungsmaterialien mitführen. Zur Unterstützung wurden von der Stadt Kyritz in den vergangenen Jahren Hundekotbeutel-Spender aufgestellt. Die Behälter werden in regelmäßigen Abständen von der Stadt befüllt. Leider ist vermehrt zu beobachten, dass die Hundekotbeutel in großer Anzahl entnommen und zweckentfremdet werden. Die Spender dienen als „Notanlaufstelle“ für Spaziergänger mit Hund, wenn mal kein Behältnis für die Hinterlassenschaft des vierbeinigen Begleiters griffbereit ist. Pro Person sollten also nicht mehr als 1 bis 2 Beutel pro Spaziergang aus dem Spender entnommen werden.

Altkleidersammelcontainer

Seit Anfang 2025 stellt die Firma K+K Textilrecycling GmbH die Altkleidersammelcontainer im Stadtgebiet Kyritz und in den Ortsteilen. Der Entsorgungsfachbetrieb leert im 14 Tage Rhythmus die Container an den Sammelstellen. Eine wöchentliche Leerung ist seitens des Anbieters aus organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen leider nicht möglich.

Standorte Kyritz:

1. Bahnhofstraße, 2. Am Bahnhof, 3. Stephanusstraße, 4. Kettinstraße, 5. Ammerländer Straße, 6. Wernerstraße, 7. Straße der Jugend, 8. Hagenstraße, 9. Pestalozzistraße, 10. Pritzwalker Straße

Standorte Ortsteile:

11. Kötzlin-Kirschenweg, 12. Berlitt-Ecke Kyritzer Allee/An der Bahn, 13. Mechow-Hauptstraße, 14. Holzhausen-Holzhausener Dorfstraße, 15. Lellichow-Kietz

Verantwortungsbewusste Abfallentsorgung

Aus gegebenem Anlass wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen im Umfeld der Altkleider-Sammelstellen verboten ist! Dazu gehören auch neben dem Sammelcontainer abgestellte Altkleider in Säcken! Bitte nehmen Sie Ihre Altkleider wieder mit, wenn der Sammelcontainer bereits voll ist.

Seit geraumer Zeit werden zudem große Mengen von Hausmüll, elektronischen Geräten und Sperrmüll/Hausrat direkt an den Sammelstellen abgeladen.

Private Haushalte können beim Landkreis zweimal im Jahr eine kostenlose Abholung von Sperrmüll beantragen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit an der Abfallannahmestelle Kyritz-Strüwe diverse Abfälle, Wertstoffe und auch Schadstoffe zu den Öffnungszeiten abzugeben. Bürger/innen in Ostprignitz-Ruppin haben die Möglichkeit, beim Schadstoffmobil gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten kostenlos abzugeben. Dadurch wird eine fachgerechte Entsorgung sichergestellt.

Leisten Sie einen persönlichen Beitrag durch die richtige Entsorgung. Trennen Sie Abfälle verantwortungsbewusst. Sparen Sie Ressourcen. Damit bewirken Sie einen hohen Nutzen für die Umwelt und helfen, wertvolle Rohstoffe zu recyceln und Schadstoffe gezielt zu behandeln.