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Kyritzer Knatterblatt
Ausgabe 4/2025
Seite 2
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Straßen- und Gehwegreinigung: Umgang mit Laub im Herbst

Der Herbst ist da und mit ihm fällt das Laub von den Bäumen. Das gesammelte Laub stellt zwar eine natürliche Erscheinung dar, aber wenn es auf Gehwegen, Straßenrändern und Baumscheiben liegen bleibt, kann es zu einer Reihe von Problemen führen: Rutsch- und Sturzgefahr für Bürgerinnen und Bürger, Verstopfungen von Rinnen und Entwässerungsanlagen, ein ungepflegtes Stadtbild sowie zusätzliche Belastungen für den örtlichen Winterdienst.

In der Satzung der Stadt Kyritz über die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes heißt es: „Die Reinigung einschließlich der Winterwartung aller Gehwege in der geschlossenen Ortslage und auch außerhalb der geschlossenen Ortslage, sofern bebaute Grundstücke angrenzen, wird den Eigentümern der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke auferlegt. Laub ist unverzüglich zu beseitigen, wenn es eine Verkehrsgefährdung darstellt (Rutsch- und Stolpergefahr).“

Die Stadt Kyritz bittet alle Grundstückseigentümer*innen, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen und so zur Verkehrssicherheit sowie zur Sauberkeit des öffentlichen Raumes beizutragen.

Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass unsere Stadt Kyritz auch im Herbst und Winter sauber, sicher und einladend bleibt.