Ausgabe 5/2024
Die Verwaltung informiert
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Neue Hundehalteverordnung seit 01.07.2024 im Land Brandenburg in Kraft
Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- alle Hunde, die älter als 8 Wochen sind, müssen ordnungsbehördlich angemeldet werden
- sie sind mittels Mikrochip zu kennzeichnen, die Kennzeichnung wird von jedem Tierarzt durchgeführt
- für die Kennzeichnung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2025
- kein Haltungsverbot für sogenannte Kampfhunde
- jeder Hund muss bei Verlassen des Grundstückes ein Halsband oder Geschirr mit Vor- und Zunamen sowie der gegenwärtigen Anschrift der Halterin oder des Halters tragen
Für die Anmeldung des Hundes nutzen Sie das Formular auf der Internetseite der Stadt Kyritz unter www.kyritz.de ⇒ Verwaltung & Politik ⇒ Serviceangebote ⇒ Formulare ⇒ Ordnung & Sicherheit ⇒ Anzeige über die Haltung eines Hundes nach § 2 HundehV.
Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales ist für die ordnungsbehördliche Anmeldung eine Gebühr von 15,00 € zu entrichten.
An dieser Stelle möchten wir auf die Einhaltung der Stadtordnung hinweisen. Demnach sind Verschmutzungen durch Hundekot auf Straßen, Wegen und Anlagen unverzüglich durch die Tierhalter zu beseitigen.