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Kyritzer Knatterblatt
Ausgabe 5/2024
Die Verwaltung informiert
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Neue Hundehalteverordnung seit 01.07.2024 im Land Brandenburg in Kraft

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • alle Hunde, die älter als 8 Wochen sind, müssen ordnungsbehördlich angemeldet werden
  • sie sind mittels Mikrochip zu kennzeichnen, die Kennzeichnung wird von jedem Tierarzt durchgeführt
  • für die Kennzeichnung gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Januar 2025
  • kein Haltungsverbot für sogenannte Kampfhunde
  • jeder Hund muss bei Verlassen des Grundstückes ein Halsband oder Geschirr mit Vor- und Zunamen sowie der gegenwärtigen Anschrift der Halterin oder des Halters tragen

Für die Anmeldung des Hundes nutzen Sie das Formular auf der Internetseite der Stadt Kyritz unter www.kyritz.de ⇒ Verwaltung & Politik ⇒ Serviceangebote ⇒ Formulare ⇒ Ordnung & Sicherheit ⇒ Anzeige über die Haltung eines Hundes nach § 2 HundehV.

Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales ist für die ordnungsbehördliche Anmeldung eine Gebühr von 15,00 € zu entrichten.

An dieser Stelle möchten wir auf die Einhaltung der Stadtordnung hinweisen. Demnach sind Verschmutzungen durch Hundekot auf Straßen, Wegen und Anlagen unverzüglich durch die Tierhalter zu beseitigen.