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Amtsblatt Brüssow
Ausgabe 9/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung einer Teilschließung des Friedhofs Brüssow

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 13.05.2025 eine Teilschließung des Friedhofs Brüssow (auf beiliegender Flurkarte rote Umrandung), gemäß § 30 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) in Verbindung mit § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Brüssow beschlossen.

Die Teilschließung wurde dem Landkreis Uckermark als zuständiger Genehmigungsbehörde nach § 31 BbgBestG angezeigt und gleichzeitig die Aufhebung für diesen Teilbereich des Friedhofs beantragt. Der Bescheid zur Aufhebung (friedhofsrechtliche Entwidmung) steht bisher noch aus.

Die Teilschließung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Ab dem Tag der Bekanntmachung ist die bezeichnete Fläche somit für alle Bestattungsformen geschlossen.

Giebner
Friedhofsverwaltung