Die Stadtverordnetenversammlung hat am 13.05.2025 eine Teilschließung des Friedhofs Brüssow (auf beiliegender Flurkarte rote Umrandung), gemäß § 30 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz – BbgBestG) in Verbindung mit § 4 der Friedhofssatzung der Stadt Brüssow beschlossen.
Die Teilschließung wurde dem Landkreis Uckermark als zuständiger Genehmigungsbehörde nach § 31 BbgBestG angezeigt und gleichzeitig die Aufhebung für diesen Teilbereich des Friedhofs beantragt. Der Bescheid zur Aufhebung (friedhofsrechtliche Entwidmung) steht bisher noch aus.
Ab dem Tag der Bekanntmachung ist die bezeichnete Fläche somit für alle Bestattungsformen geschlossen.