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Amtsblatt Brüssow
Ausgabe 9/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Windfeld Schönfeld West“ der Gemeinde Schönfeld

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönfeld hat in ihrer Sitzung am 06.11.2025 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Schönfeld West“ erneut gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu veröffentlichen und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut durchzuführen.

Anlass der erneuten Beteiligung

Im Rahmen der förmlichen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB ist eine Stellungnahme der Oberen Naturschutzbehörde des Landesamts für Umwelt Brandenburg eingegangen. Darin wird geltend gemacht, dass die Baugrenze Nr. 11 artenschutzrechtlich problematisch sei, insbesondere im Hinblick auf das Tötungsverbot nach § 44 BNatSchG. Aufgrund dieser Einwendung war eine abschließende Abwägung nicht vollumfänglich möglich. Die Gemeinde Schönfeld hat daher nach Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde und rechtlicher Beratung entschieden, die Baugrenze Nr. 11 ersatzlos zu streichen.

Da der Entwurf des Bebauungsplans nach Durchführung der Beteiligung geändert wurde, ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Beteiligung erforderlich. Aufgrund des begrenzten Änderungsumfangs erfolgt die erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB für eine angemessen verkürzte Dauer.

Gegenstand der erneuten Beteiligung

Gegenstand der erneuten Beteiligung ist ausschließlich die ersatzlose Streichung der Baugrenze Nr. 11 einschließlich der daraus resultierenden Anpassungen in der Planzeichnung und den textlichen bzw. begründenden Unterlagen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans bleibt im Übrigen unverändert.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 279 ha, welche sich aus 274,1 ha des (Haupt-)Geltungsbereichs sowie ca. 4,9 ha des Teilgeltungsbereichs M1 zusammensetzt.

Die Lage des Plangebiets ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

Veröffentlichung und Auslegung

Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans „Windfeld Schönfeld West“ bestehend aus

  • der Planzeichnung (mit ersatzlos gestrichener Baugrenze Nr. 11),
  • der Begründung Teil I (Textteil) und
  • der Begründung Teil II (Umweltbericht), ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB in der Zeit vom 01.10.2026 bis einschließlich 21.10.2026 im Internet veröffentlicht und kann eingesehen werden
  • auf der Internetseite des Amtes Brüssow unter
    https://www.amt-bruessow.de/seite/729955/auslegungen.html
  • sowie über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg
    (https://bb.beteiligung.diplanung.de/).

Zusätzlich liegen die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Bauamt des Amtes Brüssow, Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow, Zimmer 6, während der öffentlichen Sprechzeiten zur Einsicht aus. Termine können auch telefonisch unter 039742/8600 vereinbart werden.

Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen ist auch der Umweltbericht. Verfügbar sind umweltbezogene Informationen insbesondere zum Artenschutz, insbesondere zum Rotmilan, sowie zur Streichung der Baugrenze Nr. 11.

Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen

Während der Dauer der erneuten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Entwurfs abgegeben werden können.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, insbesondere

  • über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg oder
  • per E-Mail an das mit der Durchführung der Beteiligung beauftragte Büro 4initia GmbH im Auftrag des Amtes Brüssow, E-Mail: weingardt@4initia.de; siegmund@4initia.de.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch zur Niederschrift beim Amt, postalisch oder per Fax an das mit der Durchführung der Beteiligung beauftragte Büro 4initia GmbH abgegeben werden:

4initia GmbH, Reinhardtstr. 29, 10117 Berlin,

Fax: +49 (0)30 27 87 807-50.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Die im Rahmen der Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen werden einschließlich der darin enthaltenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens, insbesondere zur Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Belange, verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften des Baugesetzbuchs, insbesondere §§ 1 Abs. 7, 3, 4 und 4a BauGB, sowie dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erforderlich ist.

 

 

Brüssow, den 24.09.2026

 

Annett Hartwig
Amtsdirektorin