Das Mitglied des Ortsbeirates Bagemühl, Frau Yvonne Hartwig – Einzelwahlvorschlag Hartwig – hat gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) durch Verzicht seinen Sitz im Ortsbeirat des Ortsteils Bagemühl verloren.
Gemäß § 60 Abs. 3 Satz bleibt der Sitz bis zum Ablauf der Wahlperiode unbesetzt, wenn ein Einzelbewerbender seinen Sitz verliert.
Die Feststellung nach § 59 Abs. 3 BbgKWahlG hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung vom 01.07.2024 auf den Wahlleiter übertragen. Gegen die Feststellung des Wahlleiters sind die in den §§ 55 bis 58 BbgKWahlG genannten Rechtsbehelfe gegeben.
Brüssow, den 03.09.2026