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Amtsblatt Brüssow
Ausgabe 9/2026
Amtlicher Teil
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5. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow zur Umlage der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow hat in Ihrer Sitzung am 02.09.2026 folgende 5. Änderungssatzung der Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ und „Welse“ beschlossen:

Artikel 1

Änderung der Satzung

§ 6 Umlagesatz der Satzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow über die Erhebung zur Umlage der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Uckerseen“ vom 13.11.2025, rückwirkend in Kraft getreten zum 01.01.2025, wird wie folgt geändert.

§ 6 Umlagesatz

Der Beitragssatz für das Jahr 2026 beträgt für den Verband Uckerseen 0,001498 € je m².

Verband Welse 0,001436 € je m²

Die bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten betragen für das Kalenderjahr 2026 0,0000454 € je m² und werden im Bescheid extra ausgewiesen.

Von der Erhebung der Umlage wird abgesehen, wenn sie inklusive Verwaltungskosten weniger als 1,20 Euro beträgt.

Artikel 2

Inkraftsetzung

Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Brüssow, 03.09.2026

 

 

Annett Hartwig
Amtsdirektorin