Das Amt Lützow-Lübstorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Bearbeitung der kommunalen Steuern und Abgaben
Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Gebühren von Wasser- und Bodenverbänden
Vorbereitung von gemeindlichen Steuer- und Abgabensatzungen
Bearbeitung der kommunalen Liegenschaftsangelegenheiten
Kauf, Verkauf, Tausch, Ersteigerung und Vorkaufsrecht von Grundvermögen
Bearbeitung und Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, Notarfachangestellte/r, Steuerfachangestellte/r oder vergleichbare fundierte Ausbildung
sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
strukturierte Arbeitsweise, Eigeninitiative, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit
flexibles, eigenverantwortliches und verantwortungsvolles Arbeiten
Verhandlungsgeschick beim Aufzeigen von Lösungen gegenüber Schuldnern / Gläubigern
sehr guter und sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
Führerschein Klasse B
von Vorteil sind Kenntnisse im Liegenschaftsprogramm GISAL
ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA.
gezielte fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten
Familienfreundlichkeit (flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten)
eine betriebliche Altersversorgung über die Kommunale Zusatzversorgungskasse M-V
Unterstützung bei der eventuellen Suche nach einem Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 04.02.2024 per E-Mail (in einer PDF-Datei) an personal@luetzow-luebstorf.de oder per Post an
Amt Lützow-Lübstorf
Personalamt
Dorfmitte 24
19209 Lützow
Der Bewerbung sind vollständige Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweisen sowie Beurteilungen / Referenzen beizufügen.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch das Amt Lützow-Lübstorf nicht erstattet. Zur Rücksendung unberücksichtigter Bewerbungsunterlagen ist die Beilage eines frankierten Rückumschlages erforderlich. Andernfalls werden die eingereichten Unterlagen nach drei Monaten ordnungsgemäß vernichtet.
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu und zur Verarbeitung Ihrer Daten Ihr Einverständnis.