Das Amt Lützow-Lübstorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Vor- und Nachbereitung von Gremiensitzungen für fünf Gemeinden
Berechnung und Auszahlung von Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen
Erarbeitung von Entwürfen für Hauptsatzungen, Geschäftsordnungen, andere gemeindliche Satzungen und Ordnungen sowie deren Änderung
Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen
Unterstützung bei der Vorbereitung von gemeindeeigenen Veranstaltungen
Material für Büro und Bewirtschaftung bestellen sowie Bestand kontrollieren
Entgegennahme, Erfassung und Verteilung von Posteingang und -ausgang sowie Verteilung von Mails und Faxen
Annahme und Vermittlung von Telefongesprächen in der Zentrale
Vergabe von Dienstwagen, Gebäude- und Raumvermietung
eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder vergleichbare fundierte Ausbildung
sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen
strukturierte Arbeitsweise, Eigeninitiative, Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Teamfähigkeit
flexibles, eigenverantwortliches und verantwortungsvolles Arbeiten
sehr guter und sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen
Führerschein Klasse B
Bereitschaft zur Teilnahme an abendlichen Sitzungen
ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach der Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA.
gezielte fachspezifische Weiterbildungsmöglichkeiten
Familienfreundlichkeit (flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten)
eine betriebliche Altersversorgung über die Kommunale Zusatzversorgungskasse M-V
Unterstützung bei der eventuellen Suche nach einem Krippen-, Kindergarten- oder Hortplatz
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 04.02.2024 per E-Mail (in einer PDF-Datei) an personal@luetzow-luebstorf.de oder per Post an
Amt Lützow-Lübstorf
Personalamt
Dorfmitte 24
19209 Lützow
Der Bewerbung sind vollständige Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf, Ausbildungs- und Qualifizierungsnachweisen sowie Beurteilungen / Referenzen beizufügen.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden durch das Amt Lützow-Lübstorf nicht erstattet. Zur Rücksendung unberücksichtigter Bewerbungsunterlagen ist die Beilage eines frankierten Rückumschlages erforderlich. Andernfalls werden die eingereichten Unterlagen nach drei Monaten ordnungsgemäß vernichtet.
Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung erklären Sie hierzu und zur Verarbeitung Ihrer Daten Ihr Einverständnis.