Der erste Schnee ist gefallen, die Winterdienste rücken wieder aus. Wer wann verantwortlich ist, dafür gibt es im Grunde klare Regeln.
In jeder Gemeinde im Amtsbereich Lützow-Lübstorf existiert eine Straßenreinigungssatzung in der geregelt ist, wie es sich mit der Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung verhält. Die Satzung Ihrer Gemeinde finden Sie auf der Internetseite des Amtes Lützow-Lübstorf unter Amt Lützow-Lübstorf - Satzungen (luetzow-luebstorf.de)
In den meisten Gemeinden des Amtsbereiches wurde die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.
Bitte erkundigen Sie sich, wie es in Ihrer Gemeinde geregelt ist.