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Amtsbote Lützow-Lübstorf
Ausgabe 1/2024
Amt Lützow-Lübstorf
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Regelung zu der Verantwortlichkeit der Schnee und Glättebeseitigung im Amtsbereich Lützow-Lübstorf

Der erste Schnee ist gefallen, die Winterdienste rücken wieder aus. Wer wann verantwortlich ist, dafür gibt es im Grunde klare Regeln.

In jeder Gemeinde im Amtsbereich Lützow-Lübstorf existiert eine Straßenreinigungssatzung in der geregelt ist, wie es sich mit der Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung verhält. Die Satzung Ihrer Gemeinde finden Sie auf der Internetseite des Amtes Lützow-Lübstorf unter Amt Lützow-Lübstorf - Satzungen (luetzow-luebstorf.de)

In den meisten Gemeinden des Amtsbereiches wurde die Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen.

Bitte erkundigen Sie sich, wie es in Ihrer Gemeinde geregelt ist.