Stimmzettelmuster zur Wahl der Gemeindevertretungen und der Bürgermeisterwahlen in den Gemeinden
Die Wahlen der Gemeindevertretungen und der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister werden gemeinsam mit der Wahl zum Europäischen Parlament und der Kreistagswahl am 09. Juni 2024 stattfinden.
Wahlberechtigt sind nach § 4 Abs. 2 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz sowie alle Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen im Wahlgebiet eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, haben oder sich im Wahlgebiet gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben. Darüber hinaus dürfen sie nicht nach § 5 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung per Post. Auf dieser sind die Wahlen angegeben, für die der Empfänger wahlberechtigt ist. Die Wahlzeit am 09. Juni 2024 beginnt um 08.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr.
Nach Schließung der Wahllokale werden die Ergebnisse ermittelt. Die Wahlvorstände zählen in folgender Reihenfolge aus:
1. Europawahl
2. Kreistagswahl
3. Gemeindevertretung
4. Bürgermeisterin / Bürgermeister
Die Auszählung ist öffentlich. Die anwesenden Personen müssen sich so verhalten, dass der Wahlvorstand in seiner Arbeit nicht gestört wird. Der Wahlvorstand hat Hausrecht.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hier in unserem Wahlboten finden Sie alle Bewerberinnen und Bewerber für die zukünftigen Gemeindevertretungen und für das Bürgermeisteramt.
Die Bewerber werden über ein Stimmzettelmuster je Gemeinde vorgestellt.
Bis zum Wahltag!